Hilfe für Alleinerziehende, Schwanger mit geringen Einkommen?

isomatte  07.08.2022, 23:31

Und was bekommt sie für das 3 jährige Kind an Unterhalt vom Vater, oder bekommt sie nur Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und was muss an Warmmiete gezahlt werden ?

Fragesteller907 
Fragesteller
 07.08.2022, 23:34

Sie bekommt für beide zusammen 350€ Unterhalt.

isomatte  07.08.2022, 23:42

Das würde ja gerade einmal dem Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt entsprechen und was ist mit der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom ?

Fragesteller907 
Fragesteller
 07.08.2022, 23:46

Soweit ich weiß ist die warmmiete 413€ und Strom 70€ + 90€ Gas

isomatte  07.08.2022, 23:49

Der Abschlag für normalen Haushaltsstrom interessiert nicht, nur Gas wenn das zum Heizen und nicht zum kochen benötigt wird.

Fragesteller907 
Fragesteller
 07.08.2022, 23:52

Ja, dann 413 Miete + 90€ Gas zum heizen

4 Antworten

Sie müsste doch für beide Kinder Kindsunterhalt und für sich selbst auch bekommen.

Fragesteller907 
Fragesteller
 07.08.2022, 23:33

Ja, für beide bekommt sie 350€ Unterhalt aber die sind nicht verheiratet, er hat seine eigene Wohnung und so viel verdient er auch nicht. Daher muss er auch für sich selber ein mindestens Betrag zustehen.

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Fragesteller907 
Fragesteller
 07.08.2022, 23:35

Ja, für beide bekommt sie 350€ Unterhalt aber die sind nicht verheiratet, er hat seine eigene Wohnung und so viel verdient er auch nicht. Daher muss er auch für sich selber ein mindestens Betrag zustehen.

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Wenn das Geld nicht reicht, kann sie zum Jobcenter gehen.

Vorrangig müsste ggf ein evtl. Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag geprüft werden, dafür findet sie kostenlose Rechner im Internet.

Oder dann ALG - 2 oder besser gesagt Hartz - lV vom Jobcenter, auch dafür gibt es kostenlose Rechner im Internet.

Mit den Angaben nach denen ich gefragt habe könnte man schon eine genauere Aussage treffen.

isomatte  08.08.2022, 00:24

Ich gehe also einmal von etwa 500 Euro Warmmiete aus !

Dann würde der Bedarf nach der Geburt nach dem SGB - ll vom Jobcenter etwa so aussehen.

Derzeit wären das für sie min. 449 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt, dazu käme ein Alleinerziehenden Mehrbedarf von 36 % vom maßgebenden Regelbedarf.

Für die Kinder wären es dann derzeit min.jeweils 285 Euro Regelbedarf = 570 Euro

449 Euro + 161,64 Euro + 570 Euro + 500 Euro Warmmiete = um die 1680,64 Euro an gesamten Bedarf.

Für das Wohngeld würden davon dann schon min. 80 % = um die 1350 Euro ausreichen.

Wenn sie dann um die 650 Euro Elterngeld + 350 Euro Unterhalt für beide + 438 Euro Kindergeld = um die 1438 Euro bekommt, sollte das zumindest fürs Wohngeld ausreichen.

Für den Kinderzuschlag normalerweise auch, da liegt das Mindesteinkommen für alleinerziehende bei monatlich 600 Euro Brutto.

Aber darauf könnte nur dann ein Anspruch bestehen, wenn mit dem anrechenbarem Gesamteinkommen + Wohngeld + Kinderzuschlag von derzeit max. 229 Euro pro Kind und Monat der Gesamtbedarf der Familie nach dem SGB - ll gedeckt wäre.

Da müsste man also von den etwa 1438 Euro noch um die 300 Euro Freibetrag und zusätzlich noch min. 30 Euro Versicherungspauschale abziehen, die stünden ihr nach dem SGB - ll auf ihr Elterngeld zu, weil sie vorher Erwerbseinkommen hatte bzw.noch hat.

Denn auch beim Kinderzuschlag gelten teilweise die Verordnungen nach dem SGB - ll vom Jobcenter.

Deshalb käme man dann ggf.max.auf um die 1100 Euro anrechenbares Einkommen.

Bis zum Gesamtbedarf von min.um die 1680,64 Euro würden angenommen noch rund 600 Euro fehlen.

Mit dem vollen Kinderzuschlag käme man dann auf derzeit max. 458 Euro, es müsste dann also an Wohngeld min.um die 180 Euro geben, damit dann auch Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen könnte.

Ich habe nämlich beim Gesamtbedarf die 20 Euro Soforthilfe für die Kinder vergessen, die es ab Juli vom Jobcenter mehr gibt, also läge der Gesamtbedarf dann bei um die 1720,64 Euro.

Also einfach einmal die Rechnung nutzen und sehen was die sagen.

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