Hilfe bei PoWi?

1 Antwort

Zu zwei: Die Zirkumzision fällt mir da spontan ein. Es geht um die Religionsfreiheit der Eltern bzw. um die körperliche Unversehrtheit des Babys oder Kindes. Denn der Eingriff ist mit vielen Komplikationen verbunden und hat zudem Einfluss auf die Sexualität.

Quelle: https://www.sueddeutsche.de/panorama/urteil-des-landgerichts-koeln-beschneidung-von-jungen-aus-religioesen-gruenden-ist-strafbar-1.1393536

Der Gesetzgeber hat sie aber legalisiert bzw. wollte, dass sie legal bleibt.

Zu eins: Kannst du mir noch Infos geben?

katstratford 
Fragesteller
 01.05.2024, 11:30

Erstmal danke! :) Leider kann ich dir keine weiteren Infos geben, weil das genau die Aufgabenstellung ist und ich auch kein Material dazu habe :( Deswegen finde ich es selber schwer

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BelfastChild  01.05.2024, 11:43
@katstratford

Ein weiteres Beispiel zu Punkt zwei: Das Gesetz bezüglich Holocaustleugnung. Das war ein umstrittenes Thema, denn wir haben ja Meinungsfreiheit. Der ehemalige Linksextremist und heutige Neonazi Horst Mahler etwa wusste dies für sich auszuschlachten. Wobei selbst Jura-Professoren wie Stefan Huster letztendlich erklärten, dass dieses Gesetz verfassungswidrig sei, man aber eine "Ausnahme" machen müsse.

Quelle: https://www.oer.ruhr-uni-bochum.de/oer/huster/veroeffentlichungen_huster.html.de (1996)

Horst Mahler erklärte in seinem Vortrag Zur Lage der Nation aus dem Jahr 2005, dass die Gerichte in eine Art Starre verfielen. Die Verfahren gingen nicht weiter usw. Das Bundesverfassungsgericht segnete das Gesetz aber schließlich ab, weswegen die Leugnung des Holocaust weiterhin strafbar bleibt.

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BelfastChild  01.05.2024, 12:04
@katstratford

Noch ein Beispiel: Dieter Nuhrs Islamsatire:

Das Ermittlungsverfahren gegen den Kabarettisten Dieter Nuhr wegen angeblicher Islam-Hetze wird eingestellt. Die Staatsanwaltschaft in Osnabrück begründet ihre Entscheidung damit, dass es für die Erfüllung des Volksverhetzungsparagrafen in den Werken des Comedians an "fremdenfeindlicher Gesinnung" fehle.
Die Staatsanwaltschaft habe die Kunstfreiheit gegen den Schutz von Religionsgemeinschaften abgewogen und sei dann zu dieser Entscheidung gekommen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück. Auch das Kriterium der Beschimpfung einer Religionsgemeinschaft sei nicht erfüllt, da es sich erkennbar um Satire handele...

Quelle: https://www.zeit.de/kultur/2014-11/dieter-nuhr-anzeige-islam

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