Hefter zur Benotung eingesammelt (13. Klasse)!

8 Antworten

Ich glaube nicht, dass es ein Gesetz gibt, welches vorschreibt, was du mitschreiben musst und was nicht!

Es sind deine Mitschriften, die nur für dein Lernverhalten bestimmt sind. Ich denke nicht, dass sie etwas bewerten darf, was nicht als Leistungsabfrage, wie Test, Hausaufgaben usw. bestimmt ist. Einfach aus dudeldei etwas zu bewerten ist idiotisch.

In meinem Abiturjahr war jemand der gar keine Hefter hatte, aber seine Leistung sehr gut erbracht hat. Wäre es gerechtfertigt diesem Schüler 00 Punkte zu geben dafür dass er nicht mitschreiben muss sondern alles so begreift....ich denke nicht.

Ich würde mal mit dem Direktor sprechen.

o0AdDy0o 
Fragesteller
 10.10.2014, 13:40

Das wird jedenfalls mein nächster schritt sein.

Vielen Dank für deine Antwort

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Nun ein Lehrer kann als mündliche Note unter anderem die Mitarbeit benoten. Zur Mitarbeit gehört - oh Wunder - die Heftführung, wenn der Lehrer das korrigieren will.

Also kann euer Lehrer auch in der 13. Klasse sehr wohl die Hefter einsammeln und mal korrigieren, das fließt als Mitarbeitsnote in die mündliche Note mit ein oder komplett eine eigene mündliche Note.

Es wäre noch hilfreich zu wissen, um welches Bundesland es sich handelt, aber generell - jawohl, möglich.

Allerdings so eine willkürlich schlechte Benotung lässt normal kein Fachbetreuer durchgehen - redet mit dem oder eurem Kollegstufenbetreuer!

o0AdDy0o 
Fragesteller
 10.10.2014, 22:04

Vielen Dank fürdie Antwort

Aber ich habe heute ca. eine h das Schulgesetz durchforstet und kein entsprechenden Passus gefunden.

Man muss keine Mitschriften machen. Man ist verpflichtet seine Leistungen zu erbringen aber wie man sich darauf vorbereitet ist meine eigene Sache.

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Knarff  10.10.2014, 22:25
@o0AdDy0o

Nochmal bitte: in welchem Bundesland lebst du? Ich kann nicht ohne dies Wissen selber nachlesen. Es gibt 16 Bundesländer und jedes hat da seine eigenen Gesetze.

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Ich kann mir schwer vorstellen, daß es in irgendeinem Schulgesetz die Verpflichtung gibt, Mitschriften anzufertigen.

Wenn das so ist - und ich gehe bis zum Beleg des Gegenteils davon aus - dann kann es natürlich auch keine verpflichtenden und benotbaren Kriterien für die Art der Führung einer Mitschrift geben. Man könnte ja theoretisch in Kurzschrift, Kisuaheli, Esperanto, Volapük oder Braille mitschreiben.

Und wenn all das so ist, dann entpuppt sich die Maßnahme der Lehrkraft als reine Willkürmaßnahme - gegen die selbstverständlich vorgegangen werden kann und vorgegangen werden sollt.

Viel Erfolg dabei wünscht euch
earnest

P.S.: im Voraus
P.P.S.: Vielleicht bittet ihr die Lehrerin vorab um Nachweis der Rechtsgrundlage für ihre Maßnahme, einschließlich der Benotung.

earnest  10.10.2014, 13:44

-edit: sollte

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o0AdDy0o 
Fragesteller
 10.10.2014, 13:50
@earnest

Vielen Dank für die Antwort

Ich werde mich jedenfalls vor weiteren Schritten im Schulgesetzt über Pflichten eines Schülers belesen.

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Ich denke auch, dass das Einsammeln, selbst unter gegebenen Umständen erlaubt ist.

Normalerweise muss man sein Heft auch so führen, dass selbst wenn jemand dein Heft einsammelt alles super ist und in dem Fall der Lehrer gut damit klar kommt.

Ich persönlich finde es jedoch auch unfair. Man könnte ja von jedem das Heft einsammeln.

Kleiner Tipp: Am Besten beim nächsten mal nicht auffallen ;)

LG

o0AdDy0o 
Fragesteller
 10.10.2014, 13:38

Ja vielen Dank erstmal

Es hat mich heute zum Glück nicht getroffen aber da ich Klassensprecher bin versuche ich dies irgendwie aus der Welt zu schaffen. Es könnte ewt. entscheidend sein, ob man sein Abitur bekommt oder nicht.

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earnest  10.10.2014, 13:47

@Magi:
Hier sollte zwischen Hausarbeitenheft (völlig legal, natürlich auch das Einsammeln) und Mitschriftmappe (Verpflichtung dazu legal???) unterschieden werden.

Das sind völlig unterschiedliche Dinge.

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o0AdDy0o 
Fragesteller
 10.10.2014, 13:52
@earnest

Ein derartiges Hausaufgabenheft haben wir nicht mehr und hatte ich auch das letzte mal in der Grundschule.

Es ging auch nicht um Hausaufgaben, was wirklich legitim wäre, sondern um simple Mitschriften im Unterricht.

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earnest  10.10.2014, 14:26
@o0AdDy0o

Mir ist klar, daß es um Mitschriften ging.
Bei diesen - im Gegensatz zu Hausaufgaben - halte ich aber die Legalität des Einsammelns und Benotens für zweifelhaft.

Daher meine Bemerkung.

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Die Frage ist, unter was sie diese Zensuren führen will. Mündliche Mitarbeit? Wohl nicht. Schriftliche Leistungskontrollen? Wohl auch nicht. Das einzige, was mir einfiele, ist "Ordnung und Heftführung". Das ist aber ein Kriterium für die Grundschule. Ich glaube, sie wollte einige von euch nur disziplinieren. Sprecht mal mit dem Vertrauenslehrer, wie nun zu verfahren ist. Die Zensuren darf sie sicher nicht in die Endzensuren einfließen lassen, aber wer kontrolliert das?

o0AdDy0o 
Fragesteller
 10.10.2014, 13:42

Naja jedenfalls nicht unsere Tutorin.

Aber ich werde auf jeden Fall demnächst mit unserer Tutorin reden und danach zum Schulleiter.

Weil sowas verbaut einem das Abitur und ist nicht Notwendig in einer 13-ten Klasse.

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