Hausordnung oder Gesetz?
Wenn eine Hausordnung die Ruhezeiten im MietsHaus regelt, diese aber anders sind als das Gesetzt vorgibt, z.B. dass man nur von Mo-Sa 10-19uhr staubsaugen oder renovieren/Nagel in die Wand schlagen darf, wer hat nun das Nachsehen? Der Frühaufsteher, der auch gern um 8 Uhr am Samstag Bilderrahmen annagelt oder Möbel aufbaut, oder der Langschläfer, der vor 10 Uhr kein Auge auf machen will?
meine Schwägerin hat gerade so einen Fall bei sich.
3 Antworten
Das Gesetz besagt nichts, dass regelt im Zweifel nur die Mindestzeiten der Nachtruhe. Darüberhinausgehende Regelungen sind privatrechtlich in der Regel möglich. Soweit dem keine zwingend vorgehenden gesetzlichen Vorgaben entgegen stehen, gilt dann die Hausordnung.
Deren Wirksamkeit (unzulässige Benachteiligung des Mieters?) müssten im Einzelfall die Juristen prüfen.
Das Gesetz geht immer vor.
Kein Vertrag, dessen AGB´s oder eben eine Hausordnung können das einschränken. Derartige Verträge sind nichtig.
Das ist auch richtig. Das Gesetz gibt einen Mindestrahmen vor. Nimm als Beispiel die Mittagsruhe die es in vielen Mietverträgen ja auch gibt. Gibt es kein Gesetz darüber kann die Dauer frei festgelegt werden. Besagt ein Gesetz aber das Die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr geht, so kann sie auf 12 bis 15 Uhr festgelegt werden, nicht jedoch auf 14 bis 15 Uhr.
Die Hausordnung ist bei Unterschrift des Mietvertrages anerkannt worden. Die gilt
Nur wenn sie gegen gute Sitten verstossen. Das gilt auch für Ruhezeien Gesetztliche Ruhezeiten sind Mindestvoraussetzungen. Hier was aktuelles für dich
Der Meinung bin ich auch, aber im Fall der zb Verlängerung der Ruhezeiten soll der Unterschriebene Hausregel-Vertrag gültig sein weil er die Mitmieter nicht gesetzlich benachteiligt.