Hausaufgaben Oberstufe

4 Antworten

Schulgesetz:

(3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.

Das zuerst mal! Wenn du hier alles erfüllt hast, reden wir weiter.

Das ist nicht alles schriftlich in irgendwelchen Gesetzen festgehalten, dies hier ist naemlich Sache des Lehrers. Wird die Hausaufgabe nicht gemacht, dann ist das quasi eine Leistung, die nicht erbracht wird. Und fuer nicht erbrachte Leistungen sind Punktabzuege oder aehnliches durchaus moeglich oder sogar ueblich.

Ich warte noch, ob irgendwann auch mal die Frage gestellt wird, wo schriftlich geregelt ist, ob der Lehrer den Klassenraum erst mit dem linken oder dem rechten Fuss betreten muss. (scnr)

Die Logik dahinter ist, dass Hausaufgaben der Nachbereitung und Vorbereitung des Unterrichts dienen. Wenn du sie nicht gemacht hast, geht der Lehrkörper davon aus, dass du nicht in der Lage bist, dich richtig am Unterricht zu beteiligen. Und dass du, wenn du nur da sitzt und ihn freundlich anschaust, keineswegs in Gedanken so intensiv mitarbeitest wie jemand, der sich auch nicht meldet, aber die Hausaufgaben gemacht hat.

Fair ist es vielleicht nicht, aber der Lehrer kann das schon machen. Vergiss deine Hausaufgaben einfach nicht so oft. So schwer ist das ja wohl nicht!