Hat man das recht als Mieter sich über den Nachbarn der über einem wohnt, dieser mit Schuhen in der Wohnung läuft, sich zu beschweren?

3 Antworten

Das Recht sich zu beschweren hat man immer. Du kannst dich bei jedem über alles beschweren. Ich könnte jetzt auch beim Wetterdienst anrufen und mich darüber beschweren dass es schneit, es wäre erlaubt.

Nützen wird dir die Beschwerde aber nichts. Es gibt keinerlei Vorschrift, die es verbietet, in der eigenen Wohnung mit Schuhen rumzulaufen. So lange er es nicht in der Nacht tut und damit eine erhebliche, über das normale Ausmaß hinausgehende Ruhestörung verursacht, musst du damit leben. Du kannst in einem Mehrparteienhaus keinen Anspruch auf 24 Stunden Totenstille stellen.

Abgesehen davon: Bist du schon mal auf die Idee gekommen, ihn freundlich darauf anzusprechen? Ich weiß, es ist heute unüblich, einfach mal höflich mit den Nachbarn zu reden wenn etwas nicht passt, aber man könnte es ja dennoch in Erwägung ziehen...

Melden bei Vermieter wegen Ruhestörung. Aber denke dann kann man nichts machen solange es nicht nachts ist.

Na, über mich könntest Du Dich ständig beschweren!

Grundsätzlich darf jeder in seiner Wohnung so herumlaufen, wie er möchte.

Oder ist es bei Euch sooo hellhörig?