Hat man bei Arbeitslosigkeit kein Recht auf Weiterbildung?


31.03.2023, 08:42

Der Beruf ist Fachinformatiker, das ist doch ein Beruf was erfolgversprechend für die Zukunft ist? Warum wurde es dann abgelehnt?

ZaoDaDong  31.03.2023, 08:42

Was ist deine aktuelle Qualifikation?

Parsbekkk1 
Fragesteller
 31.03.2023, 08:42

Keinen Beruf erlernt bisher

9 Antworten

Eine Umschulung auf einen anderen Beruf ist keine Weiterbildung. Eine Weiterqualifizierung im bisherigen Beruf wäre das.

Auch bei Ablehnung der Kostenübernahme bleibt Dir das Recht auf Umschulung ohne jegliche Einschränkung erhalten. Niemand hindert Dich daran etwas Neues, einen anderen Beruf zu erlernen - auf eigene Initiative und Kosten.

Die Arge ist aber nicht verpflichtet Dir Deine privaten Wünsche aus Steuergelder zu finanzieren.

Nachtrag

Es wurde wohl abgelehnt weil Du die Grundvoraussetzung nicht erfüllen kannst.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Gewährung solcher Maßnahmen.

Falls eine solche Weiterbildung in Deinem Fall abgelehnt wurde und Du der Ansicht bist, daß sie Dir hilft, Dich wieder in den Arbeitsamarkt einzugliedern, mußt Du versuchen, sie Dir zu erklagen.

Weiterbilden kann man sich übrigens auch ohne Jobcenter oder Agentur für Arbeit.

Eine Umschulung kommt bei dir nicht infrage, da du bisher keinen Beruf erlernt hast. Und das ist nunmal die Grundvorraussetzung für eine Umschulung.

Auch eine Weiterbildung bedarf einer vorherigen Ausbildung in dem jeweiligen Beruf, da dir sonst bei der Weiterbildung essenzielles Wissen fehlen würde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

... fragen, warum es abgelehnt wurde. Und sich dann überlegen, ob man sich aus eigener - finanziellen - Kraft fortbilden will.

Natürlich hat man das Recht auf Weiterbildung.

Aber nicht auf jede selbst gewünschte, die Weiterbildung sollte schon erfolgversprechend sein