Hat jemand irgendwelche Informationen über die Anerkennung Montenegrinischer Führerscheine?

1 Antwort

Anerkannt werden nur Führerscheine aus der EU einschließlich Großbritannien, alle anderen müssen umtauschen.

Momentan scheinen ja viele Gerüchte umzugehen, was die prüfungsfreie Umschreibung von Führerscheinen aus dem ehemaligen Jugoslawien angeht. Daher mal ein kleiner Überblick (Stand 01/2017):

Kroatien und Slowenien: Beide Staaten gehören der EU an. Die Führerscheine müssen nicht umgetauscht werden, sofern sie nach geltendem Landesrecht noch gültig sind. Auch nach Ablauf der Gültigkeit können sie noch getauscht werden.

Bosnien-Herzegowina: Dieser Staat steht in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV), kann also prüfungsfrei umgeschrieben werden, das gilt aber nur für die Klassen A und B. Alle anderen Klassen unterliegen der Prüfungspflicht. Ein halbes Jahr kann mit dem Führerschein in Deutschland gefahren werden, bei Antragstellung muss er gültig sein.

Alle anderen (auch Montenegro) stehen nicht in der Anlage 11 der FeV, Fahrerlaubnisinhaber müssen daher theoretische und praktische Prüfung machen. Die Aufnahme dieser Länder in die Anlage 11 ist derzeit nicht in Sicht. Die Verhandlungen mit Serbien laufen, das kann aber noch dauern. Ansonsten ist das Procedere wie bei der Umschreibung eines bosnischen Führerscheins.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig