Hat er Anspruch aus eine Ausgleichszahlung?

2 Antworten

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Es gilt die Zugewinngemeinschaft. Was wer zum Einkommen beigtragen hat, spielt keine Rolle. Es wird gezählt das Vermögen bei Beginn der Ehe und am Ende. Erbschaften und Schenkungen werden nur dem zugerechnet, der geerbt oder beschenkt wurde.

Aber auch dieses Vermögen unterliegt der Zugewinngeneinschaft. Es zählt nur der Wert bei Zuwendung oder Beginn der Ehe, wenn ekn Aktiendepot oder ein Haus dann doppelt soviel wert ist am Ende der Ehe, sind 50% Zugewinn.

Also realistisches Beispiel .. kein sonstiges Vermögen, Haus war bei Eheschliessung 200k wert, wurde in der Ehe renoviert und Immopreise sind auch gestiegen, heutuger Wert 400k d.h 200k Zugewinn, also 100k Anspruch sls Zugewinnausgleich.

Allerdings wird der Mann Unterhalt zahlen müssen .. evtl kann man einen Vertrag machen und Unterhalt gegen Zugewinn verrechnen.

Guter Rat, der in diesem Fall zu spät kommt: wenn Vermögenswerte vorhanden sind macht man einen Ehevertrag.

Goodnight  10.11.2019, 22:38

Das Erbe fällt unter Eigengut und nicht unter den Zugewinn. Zudem steht in der Frage, dass die Familie seit der Hochzeit im Haus der Mutter gelebt hat.

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juergen63225  10.11.2019, 23:35
@Goodnight

Und was hat diese Erläuterung mit meiner Antwort zu tuen ?

Kritisch ist hier die mögliche Wertveränderung des Eigenguts.

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barbarossa686 
Fragesteller
 12.11.2019, 07:34
@juergen63225

Da das Haus innerhalb der Ehe nur immer notdürftig instand gehalten wurde und die Immobilienpreise hier im Keller sind, wird da keine große Wertsteigerung angefallen sein.Ich finde, es sollte auch berücksochtigt werden, dass mein Vater durch das Erbe meiner Mutter nie Miete bezahlen musste, um uns ein Dach über dem Kopf zu sichern.

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juergen63225  12.11.2019, 10:37
@barbarossa686

ok .. aber nur das zählt: Wert am Anfang der Ehe und am Ende der Ehe.

Wenn Wertsteigerung, dann ist es dabei völlig egal ob durch Geld eines Partner, durch Arbeit oder durch boomenden Immobilienmarkt. Oder ob der eine Partner allein Geld verdient hat oder beide gleich. Wenn der Wert gestiegen ist, also ein "Zugewinn" entstanden ist, dann hat der "ärmere" Partner Anspruch auf den Zugewinnausgleich.

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geerbtes haus muss bei Ehescheidung nicht geteilt werden