handyvertrag abbrechen wegen unzufriedenheit?

4 Antworten

Verträge, die man im Internet, per Telefon oder außerhalb von Geschäftsräumen abschließt, genießen ein 14 tägiges Widerrufsrecht, ab dem Zeitpunkt, wo geliefert wird und die Widerrufsbelehrung eingegangen ist.

Sollte sich der Vertragsabschluss also noch in den ersten 14 Tagen nach Empfang der Widerrufsbelehrung oder Empfang der Lieferung befinden, so kann deine Mutter ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten.

Danach gibt es nur noch wenige Ausnahmen, wegen denen man vom Vertrag zurücktreten könnte. Und "nicht zufrieden" gehört mit Sicherheit nicht dazu.

Also , wenn man mal das klein gedruckte auf der Rückseite jedes unterschriebenen Vertrages lesen würde (was ihr anscheinend nicht getan habt)

Steht da Klipp und klar , ihr habt 14 Tage Zeit im den Vertrag zu wiederrufen.

Da du soetwas wie mit 4 Monaten fragst , denke ich du solltest mal googlen wie das mit Verträgen abläuft.

Wenn diese 2 Wochen übertreten sind läuft der Vertrag für 2 Jahre , du hast 3 Möglichkeiten (wenn die 14 Tage schon rum sind) und die lauten 1. den Vertrag laufen lassen und nichts dagegen tun 2. sterben , da im normalfall der Vertrag bei Todesfall zurückgezogen wird oder 3. den Vertrag einmal komplett abbezahlen.

Nein. Jeder Vertrag läuft solange, bis die Laufzeit erreicht ist. Die Kündigung muss mindestens drei Monate vor Laufzeitende beim Anbieter vorliegen.

Nun, ein Vertrag ist keine Überraschungstüte. Deine Mutter hat ihn so gebucht, wie er angeboten wird. Man geht also davon aus, dass man damit zufrieden ist. Ein neues Handy würde den Vertrag auch nur teurer machen, was schon unnötig genug ist, wenn ein Vertrag schon ungenutzt bezahlt wird.
Kannst höchstens einen Dritten Vertrag annehmen. Dein alter muss trotzdem abbezahlt werden.