Handy zur Reparatur eingeschickt und keine Rückmeldung?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn dein Handy innerhalb der 6 Monate kaputt geht, liegt der Verkäufer in der Beweislast.

Der Gesetzgeber sagt, dass wenn Geräte innerhalb der ersten 6 Monate kaputt gehen, dieser Mangel bereits vorher vorhanden sein muss.

Folgender Vorschlag, recherchiere diesen Paragraphen, hab den nicht parat, schreibe eine E-Mail wo du darauf hinweist. Erwähne die nicht Zurücksendung deines Handys. Zwei Optionen stehen dir zur Auswahl, was dem Verkäufer druck macht. Du trittst vom Kaufvertrag zurück und verlangst dein Geld wieder oder den Ersatz mittels eines nagelneuen Handys und auf die Reparatur verzichtest du. Beziehe dich auf die Verbraucherzentrale. Schau auf deren Website.

Im besten Fall bekommst du ein nagelneues Gerät, oder sie reparieren deins super schnell.