Handy kaputt gegangen, bekomme ich ein neues?
Oder kann ich mir zum Vertrag ein neues aussuchen? Mein Vertrag läuft noch ca ein Jahr
6 Antworten
Wenn Du das Handy selbstverschuldet kaputt gemacht hast dann bekommst Du kein neues,Du muss Dir dann selber ein neues kaufen,liegt ein Defekt vor den Du nicht zu verantworten hast dann könnte eine Herstellergarantie da greifen wenn es diese für Dein Gerät gibt,dann muss der Hersteller kostenlos reparieren
Kommt drauf an warum es kaputt gegangen ist.
Je nach Ursache bekommst du es repariert/ausgetauscht.
Sollte es allerdings offensichtlich sein das es kein Technischer Defekt ist sondern ein Benutzerverursachter wirste dir ein neues kaufen dürfen.
Wende dich an deinen Anbieter. Du kannst den Vertrag lösen, wenn dein Handy nicht mehr geht (Risikowegfall). Und dann kannst du dir ein neues holen, auch bei einem anderen Anbieter.
Mein Mann konnte den Vertrag trotzdem lösen, indem er das Handy abgelöst hat. Aber der FS soll einfach seinen Anbieter fragen. Er (der Anbieter) ist doch derjenige, der Bescheid weiß. Du kennst die Bedingungen nicht.
Vielleicht solltest du mal an deiner Rechtschreibung arbeiten, bevor du andere Menschen belehren möchtest. 😎🤗😮
Du bist Anwalt, schreibst was von Risikowegfall was bei Kaufverträgen aber keinerlei Anwendung finden kann da es nur im Versicherungsbereich Anwendung findet, wen willst Du hier eigentlich für dumm verkaufen?
Zu jedem Vertrags Handy gibt es einen Ratenkaufvertrag, der ist auch bis zur vollständigen Bezahlung weiter zu bedienen, auch wenn das Handy selbstverschuldet vor Ende kaputt gegangen ist.
Im Internet kann jeder von sich behaupten was er will, man kann sich auch als Anwalt ausgeben, nur wenn man dann Blödsinn schreibt macht man sich selber komplett lächerlich, Du bist gerade das beste Beispiel dafür, da auch btr Deinem letzten Kommentar, Du weichst Deine Antwort ja selber mit jedem Kommentar immer weiter auf so das sie komplett substanzlos wird, und Kulanz hat noch weniger mit Vertrags Recht zu tun.
Aber reite ruhig weiter auf meiner Rechtschreibung rum um von Deiner kompletten Ahnungslosigkeit in dem Bereich abzulenken, nur das macht Deine Ausführungen noch lächerlicher!
Das gilt nur, wenn das vertraglich vereinbart wurde! Du darfst nicht vergessen, dass der Anbieter, da mit einem Verlust rausgehen kann, wenn er einfach so den Vertrag auflöst. (Ware weg und nicht ausreichend Geld bekommen)
kommt ganz auf deinen vertrag an und was eingeschlossen ist.mechanisch defekt oder fallen lassen ins wasser gefallen????
Wenn du eine Versicherung abgeschlossen hast die derlei beinhaltet, ja. Ansonsten nur wenn du ein neues kaufst.
Auch ohne Versicherung. Es ist ein Risikowegfall und demzufolge wird der Vertrag gelöst. Muss man allerdings dem Anbieter dann auch nachweisen können.
Was denn bitteschön für ein Risikowegfall??
Der Tarif wird immer getrennt vom subventionierten Handy betrachtet,geht das Handy kaputt begründet das kein Sonderkündigungsrecht,der Tarif ist das eine,der Ratenkauf für das Handy das andere,es sind immer 2 Verträge unabhängig voneinander,darum auch immer mindestens 1 Euro Anzahlung bei subventionierter Hardware.
Wenn ich mir ein Handy auf Raten kaufe,das geht selbstverschuldet kauputt ,dann kann ich doch nicht einfach die Ratenzahlung mit der merkwürdigen Begründung des Risikowegfalles einstellen,der Vertrag muss bis zu vollständigen Bezahlung bedient werden,gleiches bei einem Anbieterhandy.