Handy Freundin Geklaut

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Zunächst einmal, die Polizei hat recht hierbei.

Aus flogendem Grund:

Ein Strafverfahren löst Dein eigentliches Problem nicht, denn es geht in einem Strafverfahren ausschließlich um die Bestrafung im Falle einer Straftat. Hierbei wird NICHT die Herausgabe geklärt, niemand sagt Deiner Ex, sie solle das Teil wieder rausrücken.

Die Herausgabe, Schadenswiedergutmachung, ist ausschließlich eine zivilrechtliche Angelegenheit, welche Du neben dem Strafverfahren selbst bestreiten musst, in jedem Fall und sowieso.

Das bedeutet, selbst wenn Deine Ex bestraft werden würde, sie könnte glatt das Handy immernoch behalten.

Es könnte hierbei eine Straftat vorliegen, eine Unterschlagung, wenn Du das Handy leihweise Deiner Ex überlassen hast, sie die Herausgabe jedoch verweigert.

Jedoch wird eine Anzeige eine sehr lange Bearbeitungszeit benötigen und zudem kommt dabei nichts raus.

Das ist ganz einfach so, die deutsche Polizei hat in Tschechien rein gar nichts zu melden. Man müsste ein Ermittlungsersuchen nach Tschechien verfassen, dieses über den Dienstweg (sehr lange, die ganzen Stellen hoch zum Innenministerium, das dann quer zum Außenministerium, die dann zum Außenministerium in Tschechien und die dann zum Innenministerium und die ganzen Dienststellen zurück bis zur zuständigen Polizeidienststelle) schicken.

Alleine der Postweg dauert auf diese Weise mehrere Wochen. Dort wird man dann nach einiger Zeit Deine Ex zur Polizei laden und belehren / vernehmen.

Dabei wird sie sagen, Du habest ihr das Handy geschenkt (garantiert sagt die das, denn das ist ihre einzige Möglichkeit, da rauszukommen).

Das Ergebnis wird dann den ganzen langen Weg zurück brauchen, was wieder einige Wochen in Anspruch nehmen wird.

Dann wird man Deine Anzeige zusammen mit dem Ergebnis an die Staatsanwaltschaft schicken und die wird den Vorgang mit an Sicherheit garantierender Wahrscheinlichkeit einfach einstellen, da sich die vermeintliche Beschuldigte sowieso in Tschechien und damit außerhalb der deutschen gerichtsbarkeit aufhält und selbst ein Strafbefehl oder gar eine Verurteilung hier sie nichtmal am Rande kümmern müsste. genau deswegen wird man das Ding einstampfen. Erledigt.

Wenn Du auf Herausgabe klagen willst, so wird es Dir auch nichts bringen, hier zu klagen, da ein hiesiges Gericht ein hiesiges Urteil dort nicht durchsetzen kann.

Du müsstest also in Tschechien klagen.

Das hat die Folge, Du brauchst einen Dolmetscher und einen Anwalt in Tschechien. Alleine die Kosten hierfür übersteigen den Wert, den das Handy noch hat, bei Weitem.

Und selbst wenn Du gewinnst, sollte die Dame kein Geld haben, die Kosten zu bezahlen, bleibst Du drauf sitzen.

Zudem, erstattest Du Anzeige, wird man den Ausgang des Strafverfahrens abwarten, bevor man zivilrechtlich weitermacht. Das verlängert die Sache höchstens.

Ein S3 hat derzeit in etwa einen Gebrauchtwert von ca. 150 Euronen.

Mein Rat, schreib das Ding ab. Erledigt.

Zudem, komm besser nicht auf die Idee, bei einer Strafanzeige falsche Anschuldigungen zu machen, zu behaupten, sie habe das Ding bei Dir geklaut. Kann die dann das Gegenteil glaubhaft machen, bist Du dran - und Dich hat man am Wickel, denn Du bist hier in Deutschland. Lass den Unsinn.

Wie die das glaubhaft macht? Die legt Daten zu ihrer Nutzung vor, seit wan sie das Teil hat, bringt noch eine gute Freundin dazu, die zu ihren Gunsten aussagt und zudem, sollte sie Deinen Nick hier kennen, legt Sie Deine Frage hier vor und schon bist Du selbst dran.

Also lass den Quatsch.

fastlink  13.11.2013, 15:25

Nachtrag:

Die Polizei wird Dein Handy nicht sperren.

Sie sperrt keine Handys, in nicht einem Fall, sie ortet zudem keinerlei Handys ohne richterlichen Beschluß und den bekommt man nur, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Träger des Gerätes akut in einer lebensgefährlichen Lage sein könnte. Darunter passiert da gar nichts.

Die Polizei würde also vielleicht eine Strafanzeige wegen Unterschlagung entgegennehmen, wenn der Ort, an welchem Du Deiner Ex das Handy leihweise überlassen hast, innerhalb Deutschlands liegt. Liegt das nicht vor, tut die Polizei gar nichts.

Und wenn sie was tut, kommt, wie beschrieben nichts raus außer gut geschätzt 6 Monate Wartezeit, in dem der gebrauchtwert Deines Handys von derzeit 150 auf unter 100 Euro sinkt.

Es tut mir ja leid, einzusehen ist das vielleicht nicht, aber es ist so. Wir sind in Europa ein lockerer Staatenbund, kein Bundesstaat. Die hiesigen Instrumente hören in ihrer Wirksamkeit an der Grenze auf, die dortigen müssen beantragt werden, sie einzusetzen.

Es scheint zudem fraglich, ob man in Tschechien einer eventuellen Unterschlagung eines Gerätes mit lediglich diesem Wert (ja, man schaut auf den Wert dabei, nicht zuerst aufs Prinzip) sich sonderlich Mühe geben würde.

Das fängt bereits damit an, dass eine Deutsche Akte dort übersetzt werden müsste, bevor sie zur dortigen Polizei käme. Das kostet Zeit und Geld, es scheint fraglich, ob die das überhaupt machen. Du musst Dich damit anfreunden, dass das eventuell vorliegende Delikt im globalen Maßstab gesehen eher Pippifax ist. Ein Mord, ok. Bandenmäßiger Diebstahl, betrug in Mio-Höhe, alles kein Thema. Aber viel Aufhebens um ein Handylein? Sicherlich nicht.

Daher nochmal mein Rat, schreib das Ding ab.

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JzbruRz 
Fragesteller
 16.11.2013, 12:00

Naja, nicht alles stimmt - aber ziemlich schlüssig ...

Es ergeht eine Strafanzeige zunächst, aber nicht wegen Unterschlagung, sondern Bandenmässigen Betrugs - da sind noch ein paar andere Sachen dazu gekommen und ich habe jetzt auch Beweise und Zeugen ...

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Bist du erwachsen? Wenn schon da geh zur Polizeiund schilder wie dus hiergeschrieben hast, wenn du nich erwachsen bist dann sags deiner mutter:)

JzbruRz 
Fragesteller
 13.11.2013, 14:41

Danke - ich glaube schon, daß ich mit 46 Jahren erwachsen genug bin ...

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Das Einbehalten und Nicht-Herausgeben erfüllt schon den Tatbestand des Diebstahls (Aneignungsabsicht). Also wäre eine Anzeige bei der Polizei machbar...

fastlink  13.11.2013, 14:37

Das ist leider so nicht ganz richtig.

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JzbruRz 
Fragesteller
 13.11.2013, 14:42
@fastlink

Und bei dieser Antwort hatte ich hier die meisten Hoffnungen mir gemacht - also - was kann ich tun?

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RobertLiebling  13.11.2013, 14:43

Das Einbehalten und Nicht-Herausgeben erfüllt schon den Tatbestand des Diebstahls

Unterschlagung wäre da das Höchste der Gefühle. Diebstahl ist es - wegen der fehlenden Wegnahme - in keinem Fall.

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JzbruRz 
Fragesteller
 13.11.2013, 14:48
@RobertLiebling

Unterschlagung - hmmm - was muß ich der Polizei sagen, daß sie es als Unterschlagung annimmt und das Handy per imei Nr. sperren läßt?

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fastlink  13.11.2013, 15:17
@JzbruRz

Die Polizei ortet keine Handys, die entwendet oder unterschlagen wurden, sie sperrt auch keine Handys, in nicht einem Fall.

Sie würde auch Keditkarten, EC-Karten, etc nicht sperren. Das ist alleine Deine Angelegenheit. Kannst Du das nicht, wird es auch nicht gemacht.

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JzbruRz 
Fragesteller
 13.11.2013, 14:46

Ich hätte detailierter gerne die Antwort gehabt. Denn schließlich muß man bei der Polizei immer detailliert formulieren, sonst tut die Polizei rein gar nichts ...

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Ich persönlich würde fast schon sagen Pech gehabt . Du kannst der Polizei gegenüber nicht beweisen, dass du es ihr nicht geschenkt hast..

JzbruRz 
Fragesteller
 13.11.2013, 14:44

Umgekehrt - sie kann es nicht beweisen, das es ihr Handy ist, da ich die Original-Unterlagen habe und diese beim Geschenk oder Verkauf gewiß weiter gegeben hätte.

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Du wirst dein Handy niemals wiederbekommen egal was du machst. Wie viel Stress ist es dir Wert deiner Exfreundin eins auszuwischen? :-)

JzbruRz 
Fragesteller
 13.11.2013, 14:43

Stress ist gut gesagt. Soviel wie möglich - aber es muss im gesetzlichen Bereich bleiben und ich habe auch keine Lust nochmal 550 km zu fahren

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