Handy Freundin Geklaut
Hallo
Ich habe ein S3 Handy, dass ich meiner Freundin überlassen habe (also nicht geschenkt habe!), weil es ein Firmenhandy von mir war.
Jetzt habe ich mich getrennt von meiner Freundin. Sie wohnt in Tschechien. Ich war letztes Wochenende in Tschechien. Sie wollte mir das Handy nicht zurück geben.
Leider habe ich mein Handy damals nicht registrieren lassen (Google plus), sodaß ich es nicht mit der imei Nr. von der Ferne sperren lassen kann.
Ich weiß, daß es die Polizei kann. Aber wenn ich hingehe, und der Polizei das sage, daß ich mein Handy wieder bekommen möchte, antwortet mir die Polizei: "Klagen Sie es auf dem Weg der Zivilklage ein." - Das dauert mir zulange.
Ich weiß, daß meine Ex-Freundin mit dem Telefon (nicht mit meiner sim-Karte, sondern ihrer eigenen sim-Karte) weiter telefoniert. Also wenn ich es über die Polizei als Diebstahl melde lasse, kommt das auch blöd an, weil ich ja genau weiss, wo das Handy sich befindet.
Gekauft habe ich es im März. Ich könnte höchtens sagen, daß es solange bei mir rumlag und ich es nicht gebraucht habe, aber jetzt wollte ich es nutzen und es ist weg. Dann kann ich doch die Vermutung aussprechen, daß wahrscheinlich meine Ex-Freundin das Handy hat.
Ach, ich habe schon versucht mit ihr in Kontakt zu treten und das Handy zurück zu bekommen. Zwecklos - sie ist eine große Gaunerin und wird alles tun, damit sie selbst damit fleissig weiter telefonieren kann.
Kann mir jemand helfen? Die Vertragsunterlagen mit der imei-Nr. habe ich und ich weiss auch wo sie wohnt - aber das hilft mir nicht so richtig weiter.
Kann ich zur Polizei gehen und was soll ich sagen? Damit das Handy schnellstmöglich gesperrrt wird und ich mein Handy zurück bekomme.
Danke im voraus für vernünftige konstruktive Antworten.
6 Antworten
Zunächst einmal, die Polizei hat recht hierbei.
Aus flogendem Grund:
Ein Strafverfahren löst Dein eigentliches Problem nicht, denn es geht in einem Strafverfahren ausschließlich um die Bestrafung im Falle einer Straftat. Hierbei wird NICHT die Herausgabe geklärt, niemand sagt Deiner Ex, sie solle das Teil wieder rausrücken.
Die Herausgabe, Schadenswiedergutmachung, ist ausschließlich eine zivilrechtliche Angelegenheit, welche Du neben dem Strafverfahren selbst bestreiten musst, in jedem Fall und sowieso.
Das bedeutet, selbst wenn Deine Ex bestraft werden würde, sie könnte glatt das Handy immernoch behalten.
Es könnte hierbei eine Straftat vorliegen, eine Unterschlagung, wenn Du das Handy leihweise Deiner Ex überlassen hast, sie die Herausgabe jedoch verweigert.
Jedoch wird eine Anzeige eine sehr lange Bearbeitungszeit benötigen und zudem kommt dabei nichts raus.
Das ist ganz einfach so, die deutsche Polizei hat in Tschechien rein gar nichts zu melden. Man müsste ein Ermittlungsersuchen nach Tschechien verfassen, dieses über den Dienstweg (sehr lange, die ganzen Stellen hoch zum Innenministerium, das dann quer zum Außenministerium, die dann zum Außenministerium in Tschechien und die dann zum Innenministerium und die ganzen Dienststellen zurück bis zur zuständigen Polizeidienststelle) schicken.
Alleine der Postweg dauert auf diese Weise mehrere Wochen. Dort wird man dann nach einiger Zeit Deine Ex zur Polizei laden und belehren / vernehmen.
Dabei wird sie sagen, Du habest ihr das Handy geschenkt (garantiert sagt die das, denn das ist ihre einzige Möglichkeit, da rauszukommen).
Das Ergebnis wird dann den ganzen langen Weg zurück brauchen, was wieder einige Wochen in Anspruch nehmen wird.
Dann wird man Deine Anzeige zusammen mit dem Ergebnis an die Staatsanwaltschaft schicken und die wird den Vorgang mit an Sicherheit garantierender Wahrscheinlichkeit einfach einstellen, da sich die vermeintliche Beschuldigte sowieso in Tschechien und damit außerhalb der deutschen gerichtsbarkeit aufhält und selbst ein Strafbefehl oder gar eine Verurteilung hier sie nichtmal am Rande kümmern müsste. genau deswegen wird man das Ding einstampfen. Erledigt.
Wenn Du auf Herausgabe klagen willst, so wird es Dir auch nichts bringen, hier zu klagen, da ein hiesiges Gericht ein hiesiges Urteil dort nicht durchsetzen kann.
Du müsstest also in Tschechien klagen.
Das hat die Folge, Du brauchst einen Dolmetscher und einen Anwalt in Tschechien. Alleine die Kosten hierfür übersteigen den Wert, den das Handy noch hat, bei Weitem.
Und selbst wenn Du gewinnst, sollte die Dame kein Geld haben, die Kosten zu bezahlen, bleibst Du drauf sitzen.
Zudem, erstattest Du Anzeige, wird man den Ausgang des Strafverfahrens abwarten, bevor man zivilrechtlich weitermacht. Das verlängert die Sache höchstens.
Ein S3 hat derzeit in etwa einen Gebrauchtwert von ca. 150 Euronen.
Mein Rat, schreib das Ding ab. Erledigt.
Zudem, komm besser nicht auf die Idee, bei einer Strafanzeige falsche Anschuldigungen zu machen, zu behaupten, sie habe das Ding bei Dir geklaut. Kann die dann das Gegenteil glaubhaft machen, bist Du dran - und Dich hat man am Wickel, denn Du bist hier in Deutschland. Lass den Unsinn.
Wie die das glaubhaft macht? Die legt Daten zu ihrer Nutzung vor, seit wan sie das Teil hat, bringt noch eine gute Freundin dazu, die zu ihren Gunsten aussagt und zudem, sollte sie Deinen Nick hier kennen, legt Sie Deine Frage hier vor und schon bist Du selbst dran.
Also lass den Quatsch.
Naja, nicht alles stimmt - aber ziemlich schlüssig ...
Es ergeht eine Strafanzeige zunächst, aber nicht wegen Unterschlagung, sondern Bandenmässigen Betrugs - da sind noch ein paar andere Sachen dazu gekommen und ich habe jetzt auch Beweise und Zeugen ...
Nachtrag:
Die Polizei wird Dein Handy nicht sperren.
Sie sperrt keine Handys, in nicht einem Fall, sie ortet zudem keinerlei Handys ohne richterlichen Beschluß und den bekommt man nur, wenn Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass der Träger des Gerätes akut in einer lebensgefährlichen Lage sein könnte. Darunter passiert da gar nichts.
Die Polizei würde also vielleicht eine Strafanzeige wegen Unterschlagung entgegennehmen, wenn der Ort, an welchem Du Deiner Ex das Handy leihweise überlassen hast, innerhalb Deutschlands liegt. Liegt das nicht vor, tut die Polizei gar nichts.
Und wenn sie was tut, kommt, wie beschrieben nichts raus außer gut geschätzt 6 Monate Wartezeit, in dem der gebrauchtwert Deines Handys von derzeit 150 auf unter 100 Euro sinkt.
Es tut mir ja leid, einzusehen ist das vielleicht nicht, aber es ist so. Wir sind in Europa ein lockerer Staatenbund, kein Bundesstaat. Die hiesigen Instrumente hören in ihrer Wirksamkeit an der Grenze auf, die dortigen müssen beantragt werden, sie einzusetzen.
Es scheint zudem fraglich, ob man in Tschechien einer eventuellen Unterschlagung eines Gerätes mit lediglich diesem Wert (ja, man schaut auf den Wert dabei, nicht zuerst aufs Prinzip) sich sonderlich Mühe geben würde.
Das fängt bereits damit an, dass eine Deutsche Akte dort übersetzt werden müsste, bevor sie zur dortigen Polizei käme. Das kostet Zeit und Geld, es scheint fraglich, ob die das überhaupt machen. Du musst Dich damit anfreunden, dass das eventuell vorliegende Delikt im globalen Maßstab gesehen eher Pippifax ist. Ein Mord, ok. Bandenmäßiger Diebstahl, betrug in Mio-Höhe, alles kein Thema. Aber viel Aufhebens um ein Handylein? Sicherlich nicht.
Daher nochmal mein Rat, schreib das Ding ab.
Das Einbehalten und Nicht-Herausgeben erfüllt schon den Tatbestand des Diebstahls (Aneignungsabsicht). Also wäre eine Anzeige bei der Polizei machbar...
Ich hätte detailierter gerne die Antwort gehabt. Denn schließlich muß man bei der Polizei immer detailliert formulieren, sonst tut die Polizei rein gar nichts ...
Das Einbehalten und Nicht-Herausgeben erfüllt schon den Tatbestand des Diebstahls
Unterschlagung wäre da das Höchste der Gefühle. Diebstahl ist es - wegen der fehlenden Wegnahme - in keinem Fall.
Unterschlagung - hmmm - was muß ich der Polizei sagen, daß sie es als Unterschlagung annimmt und das Handy per imei Nr. sperren läßt?
Die Polizei ortet keine Handys, die entwendet oder unterschlagen wurden, sie sperrt auch keine Handys, in nicht einem Fall.
Sie würde auch Keditkarten, EC-Karten, etc nicht sperren. Das ist alleine Deine Angelegenheit. Kannst Du das nicht, wird es auch nicht gemacht.
Bist du erwachsen? Wenn schon da geh zur Polizeiund schilder wie dus hiergeschrieben hast, wenn du nich erwachsen bist dann sags deiner mutter:)
Danke - ich glaube schon, daß ich mit 46 Jahren erwachsen genug bin ...
Ich persönlich würde fast schon sagen Pech gehabt . Du kannst der Polizei gegenüber nicht beweisen, dass du es ihr nicht geschenkt hast..
Umgekehrt - sie kann es nicht beweisen, das es ihr Handy ist, da ich die Original-Unterlagen habe und diese beim Geschenk oder Verkauf gewiß weiter gegeben hätte.
Du wirst dein Handy niemals wiederbekommen egal was du machst. Wie viel Stress ist es dir Wert deiner Exfreundin eins auszuwischen? :-)
Stress ist gut gesagt. Soviel wie möglich - aber es muss im gesetzlichen Bereich bleiben und ich habe auch keine Lust nochmal 550 km zu fahren
Das ist leider so nicht ganz richtig.