Handtattoos beim Bund?

1 Antwort

Grundsätzlich ist es so wie es in der Vorschrift steht, genau die Vorschrift A 2630/1

Dort heißt es:

Soweit sie beim Tragen einer Uniform sichtbar sind (insbesondere im gesamten Kopfbereich einschließlich des Mundinnenraumes, im Bereich des Halses bis zum geschlossenen Hemdkragen, an den Unterarmen und an den Händen), sind abnehmbare Körpermodifikationen abzulegen. Ist dieses aufgrund ihrer Verbindung mit dem Körper nicht möglich (z. B. bei Tätowierungen), sind sie in geeigneter und dezenter Weise abzudecken.
Die Verpflichtung zum Abdecken sichtbarer Tätowierungen gilt nicht während des Dienstes innerhalb militärischer Bereiche, militärischer Sicherheitsbereiche, auf Schiffen und Booten sowie an Bord von Luftfahrzeugen der Bundeswehr. Auch im Sport-/ Badeanzug entfällt die Abdeckpflicht.

Das dürfte deine Antwort schon sein oder?


Millikade4 
Fragesteller
 05.05.2023, 14:55

Das macht es verständlicher ja, vielen dank!

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Millikade4 
Fragesteller
 05.05.2023, 15:03
@anTTraXX

Aber diese genau antwort hab ich so nicht gelesen, hab immer nur gelesen dass es abzudecken ist, nicht wann und wo.. deswegen :)

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