Hallo zusammen wie funktioniert der Nachteilsausgleich in Mecklenburg Vorpommern?
Hallo zusammen,
eine Freundin von mir möchte gern einen Nachteilsausgleich für ihren Sohn beantragen.
Die Probleme liegen in Deutsch und Englisch.
Der Junge geht in die 4. Klasse in Mecklenburg Vorpommern.
Bitte geht auf nachfolgende Fragen ein:
- In welcher Form muss der Antrag erfolgen ? (Formlos?)
- Wer entscheidet über die Bewilligung, in Thüringen ist es die Klassenkonferenz, ist das in MVP auch so ?
- Ist der Antrag zu jederzeit — im Schuljahr — möglich?
- Benötigt sie Ärztliche / Psychologische Gutachten.
Danke für Eure schnelle Hilfe.
Bitte schreibt mir genau die Vorgaben für MVP.
Muss in MVP ein Gutachten erfolgen oder ist es wie in Thüringen nur von der Klassenkonferenz zu entscheiden ?
Danke für hilfreiche Tipps.
3 Antworten
1) Der Antrag kann formlos geschehen und muss jedes Schuljahr erneut beantragt werden.
2) Die Klassenkonferenz entscheidet bzw. legt die individuellen Hilfsangebote fest. Wenn eine Diagnostik vorliegt, wird dem Antrag eigentlich immer stattgegeben.
3) Der Nachteilsausgleich kann jederzeit beantragt werden und ist dann für die kommenden Klassenarbeiten zu berücksichtigen, aber nicht mehr rückwirkend für bereits geschriebenes Arbeiten möglich.
4) Ja, eine außerschulische Diagnostik ist in den meisten Bundesländern nötig.
5) Eine außerschulische Lernförderung im sprachlichen Bereich ist in einem solchen Fall dringend anzuraten.
Zu deiner Frage: Keine Ahnung.
Ich frage mich nur, was das überhaupt bringt. Die Probleme werden in höheren Klassen ja nicht weniger. Und am Ende bringen geschönte Noten auch nicht wirklich was. Weder auf der Uni und erst recht nicht bei einem Arbeitgeber.
Diese Fragen können sicher die Schule oder das Schulamt beantworten.