Hallo möchte mit Sturmhaube und nicht erkannt Auto fahren, ist das ok?

6 Antworten

„...Gemäß einer Neuregelung der Straßenverkehrsordnung dürfen keine Masken, Mützen oder Verhüllungen getragen werden, die das ganze oder einen Großteil des Gesichts verdecken. Hintergrund dieser neuen Vorschrift ist es, eine lückenlosere automatisierte Verkehrsüberwachung zu ermöglichen. Verstöße gegen diese Vorschrift werden mit 60 Euro geahndet.“

(Quelle: allianz-autowelt.de)

Nope ist rechtlich untersagt...das gibt ne Strafe.

Wenn du nicht erkannt autofahren möchtest dann nimm die kwnzeichen runter und setzt dir keine sturmhaube auf da glaubt man ja du sprengst dich jeden moment hoch.

Übrigends auch dafür gibts ne fette strafe (ohne kennzeichen)

Ja das ist okay mit Sturmhaube, weder deine Sicht noch dein Gehör wird durch eine Sturmhaube so eingeschränkt, dass Du nicht mehr fahren dürftest.

Außer Du hast diese verkehrt herum auf :-D

Antitroll1234  29.12.2018, 00:02

Korrektur, seit 2017 ist Abs.4 §23 StVO dazugekommen:

(4) Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Dies gilt nicht in Fällen des § 21a Absatz 2 Satz 1.

In einem geschlossenen Kraftfahrzeug darfst Du dies daher doch nicht.

...wenn man nicht regelmäßig die gesamten Gesetze auf Aktualisierungen prüft^^ :-D

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Eichbaum1963  29.12.2018, 22:12
@Antitroll1234
...wenn man nicht regelmäßig die gesamten Gesetze auf Aktualisierungen prüft^^ :-D

In der Tat. ;)

Wir müssen echt immer am Wühlen sein.^^

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Ist nicht ok. Darfst dich nicht vermummen in D. Und unerkannt Auto fahren hieße ja auch Demontage der Kennzeichen. Ohne die darf ein Auto aber nicht bewegt werden... Wird also nix aus deinem Traum..

Eichbaum1963  28.12.2018, 23:59
Darfst dich nicht vermummen in D

Das gilt aber nur auf Versammlungen. ;)

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Bonye  29.12.2018, 10:46
@Eichbaum1963

Oder beim betreten von Banken oder Tankstellen.. Und auch mit Sturmhaube durch die Stadt laufen?

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Eichbaum1963  29.12.2018, 21:26
@Bonye
Und auch mit Sturmhaube durch die Stadt laufen?

Ist nicht verboten, kommt aber in der milden Jahreszeit nicht unbedingt gut an. ;) Aber denjenigen, die unter einer Sonnenallergie leiden, bleibt auch da nichts anderes übrig.

Und was Banken oder Tankstellen betrifft: Hausrecht.

Fazit: es gibt in D (noch) kein generelles Vermummungsverbot. Das ist nur ein Rechtsirrtum.

Daher ist ein Vermummungsverbot auch nur im Versammlungsgesetz aufgeführt.

Und wird am Steuer eines Kfz durch § 23 StVO, Abs. 4 geregelt:

Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Dies gilt nicht in Fällen des § 21a Absatz 2 Satz 1.

Ging dabei wohl vor allem um die Burka. :)

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