Hallo liebe Leute kann mit jemand von euch vielleicht den Begriff Staatsprinzip erklären?

3 Antworten

archer2,

In der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, also dem deutschen Grundgesetz (GG), sind fünf Staatsprinzipien verankert, die der Sicherung der sozialen und verfassungsgebundenen Demokratie dienen:

    Republikprinzip, Art. 20 Absatz 1, Art. 28 Absatz 1 Satz 1 GGDemokratieprinzip, Art. 20 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1, Art. 28 Absatz 1 Satz 1 GGRechtsstaatsprinzip, Art. 20 Absatz 2 und 3, Art. 28 Absatz 1 Satz 1 GGBundesstaatsprinzip, Art. 20 Absatz 1, Art. 28 Absatz 1 Satz 1 GGSozialstaatsprinzip, Art. 20 Absatz 1, Art. 28 Absatz 1 Satz 1 GG

Die Vereinbarkeit dieser Prinzipien mit den staatlichen Maßnahmen, seien es solche aus dem Staatsorganisationsrecht oder aus dem Verwaltungsrecht, muss gewährt sein. Ein Verstoß gegen eines dieser Prinzipien macht eine staatliche Maßnahme somit verfassungswidrig.

Diese besondere Bedeutung dieser Staatsprinzipien wird auch durch Art. 79 Absatz 3 GG deutlich. Danach dürfen diese Prinzipien nämlich in ihrem Kernbereich nicht geändert werden.

I.  Republikprinzip, Art. 20 I, 28 I 1 GG:
Das Republikprinzip besagt, dass es kein monarchisches Staatsoberhaupt geben darf.

II.  Demokratieprinzip, Art. 20 I, II 1, 28 I 1 GG:
Das Demokratieprinzip besteht aus mehreren Elementen:

    Volkssouveränität, Art. 20 II 1 GG
    "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.", d.h. es muss stets eine ununterbrochene Legitimationskette vorliegen. Repräsentative Demokratie, Art. 20 II 2 GG
    Die Staatsgewalt - auch wenn das Volk ihr Träger ist - wird nicht direkt, sondern von den drei Gewalten (also Legislative, Exekutive und Judikative) ausgeübt. Streitbare Demokratie
    Es soll verhindert werden, dass die Freiheiten der Demokratie aktiv dazu missbraucht werden, die Demokratie zu beseitigen. Mehrheitsprinzip   (mit Schutz der Minderheiten) Wahlrecht nach Art. 28 I, 38 GG; Gewährleistung einer offenen politischen Diskussion Parteiensystem nach Art. 21 I GG

III.  Rechtsstaatsprinzip, Art. 20 II, III, 28 I 1 GG:
Das Rechtsstaatsprinzip besteht ebenso aus mehreren Elementen, um materielle Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zu erlangen:

    Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative Vorrang des Gesetzes   (gegenüber Verwaltungsvorschriften; vgl. Art. 20 Absatz 3 GG) Vorbehalt des Gesetzes
    d.h. die Verwaltung bedarf zum Handeln (irgend)einer gesetzlichen Grundlage Bestimmtheitsgebot
    d.h. jede Norm muss so formuliert sein, dass die von ihm Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach einrichten können. Pflicht zur Begründung von Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen Rückwirkungsverbot
    d.h. grundsätzlich ist der Erlass von in die Vergangenheit zurückwirkenden Gesetzen verboten (sog. Wirkung ex tunc). weitere wichtige Elemente des Rechtsstaats:Verhältnismäßigkeitsgrundsatz  (= Übermaßverbot)Rechtsschutzgarantie nach Art. 19 Absatz 4 GGAnspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Absatz 1 GG„Keine Strafe ohne Gesetz“ ("nulla poena sine culpa") nach Art. 103 Absatz 2 GGUnschuldsvermutung

IV.  Bundesstaatsprinzip, Art. 20 I, 28 I 1 GG:
Das Bundesstaatsprinzip besteht ebenso aus mehreren Elementen:

    Aufteilung der Staatsgewalt zwischen Bund und Ländern Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Länder nach den Art. 70 ff. GG Verwaltungskompetenzen zwischen Bund und Länder nach Art. 83 ff. GG Finanzwesen gem. Art. 104a ff. GG Bundestreue
    d.h. die Pflicht für Bund und Länder zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

V.  Sozialstaatsprinzip, Art. 20 I, 28 I 1 GG:
Das Sozialstaatsprinzip besagt, dass das staatliche Handeln stets auf die Herstellung und Erhaltung sozialer Sicherheit und Gerechtigkeit gerichtet sein muss.

Soziale Sicherheit meint dabei die Absicherung des Einzelnen von zentralen Lebensrisiken wie zum Beispiel Alter, Krankheit etc.

Soziale Gerechtigkeit meint hingegen vor allem den "Schutz des Schwächeren" im Wirtschaftsrecht (beispielsweise im Miet- und Arbeitsrecht).

Grüße

Sareyla

Staatsprinzipien sind z.B. in Deutschland: Demokratie, Rechtsstaat, Sozialstaat, Förderalismus. Wird im Grundgesetz entsprechend geregelt.

In der Verfassung sind in der Regel immer die Staatsprinzipien der jeweiligen Staaten zu finden. Bei nicht dekomkratischen Staaten besteht oftmals zwar dennoch eine Verfassung, die aber dann regelmäßig ausgehölt oder nicht beachtet wird. Dort ist das Staatsprinzip dann auch nicht unbedingt ablesbar.

archer2 
Fragesteller
 20.06.2015, 11:33

Super, danke!! Ich war auf der Suche nach den Staatsprinzipien der Sowjetunion und war total verwirrt, weil ich das System nicht ganz verstanden habe.. :(

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Das bedeutet einfach wie der Staat aufgebaut ist und welchen grundlegenden Regeln er folgt. Es gibt natürlich mehrere Möglichkeiten, aber die bekanntesten sind diese:

Republikprinzip,Demokratieprinzip, Rechtsstaatsprinzip, Bundesstaatsprinzip,Sozialstaatsprinzip