Hallo ein bekannter von Beruf Maurer ohne Ausbildung möchte sich selbstständig machen Pflastern und Mauererarbeiten durchführen geht das?

2 Antworten


Giuseppe82 
Beitragsersteller
 17.10.2015, 22:47

also kann er sich nicht selbständig machen 

Giuseppe82 
Beitragsersteller
 17.10.2015, 22:50
@Giuseppe82

gibt es eine Möglichkeit wie bei Malern ( Raumausstatter) Gewerbe anmelden

ErsterSchnee  17.10.2015, 22:50
@Giuseppe82

Da sollte dein Bekannter sich ruhig mal selber schlau machen. Immerhin kriegt er auch den Ärger, wenn er was falsch macht.

Giuseppe82 
Beitragsersteller
 17.10.2015, 22:53
@ErsterSchnee

er lernt gerade fleissig deutsch ich helfe ihm dabei sich selbstständig zu machen da in Italien es nicht wie bei uns ist mit Ausbildung usw helfe ich ihm 

Ja, er darf nur keine Ausubildenden einstellen. Gewerbe anmelden.


Giuseppe82 
Beitragsersteller
 18.10.2015, 23:07

Wenn man als gartenlandschaftbau Gewerbe anmeldet darf man doch auch Pflastern oder ??

Giuseppe82 
Beitragsersteller
 17.10.2015, 22:46

also einfach Gewerbe als Maurer anmelden fertig ??

Reanne  17.10.2015, 22:57
@Giuseppe82

aber nicht als Maurer, Platten verlegen, Fliesen, so etwas.

Giuseppe82 
Beitragsersteller
 17.10.2015, 22:59
@Reanne

für Fliesenleger braucht man also keine abgeschlossene Ausbildung ( Meister)

Reanne  18.10.2015, 19:19
@Giuseppe82

Schau hier, was machbar ist.

Zulassungsfreie Handwerksberufe ohne Meisterpflicht

Selbstständig ohne Meisterbrief bzw. Meisterpflicht - dies ist in den folgenden zulassungsfreien Handwerksbetrieben möglich:

Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer sind Handwerksberufe ohne Meisterpflicht. Auch die Handwerksberufe Uhrmacher, Graveure, Metallbildner, Galvaniseure, Metall- und Glockengießer als auch die Handwerksberufe Schneidwerkzeugmechaniker und Gold- und Silberschmiede sowie Parkettleger, Rolladen- und Jalousiebauer benötigen als Handwerksberufe keine Meisterpflicht. Zur Ausübung ihrer Handwerksberufe brauchen Modellbauer, Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher, Holzbildhauer;, Böttcher, Korbmacher keinen Meister. Auch die Handwerksberufe Damen- und Herrenschneider, Sticker, Modisten als auch die Handwerksberufe Weber, Segelmacher, Kürschner, Schuhmacher, Sattler und Feintäschner, Raumausstatter, Müller, Brauer, Mälzer und Weinküfer setzen keine Meisterpflicht voraus