Haftbefehl ja oder nein - Urlaub - was tun?
Hallo,
wir fliegen am Montag kurzfristig in Urlaub.
Am 5.12.17 sollte ich eine Geldbuße absitzen - 1350 € Strafe.
Da ich das gerne bezahlen möchte aber nicht weiß ob schon ein Haftbefehl gegen mich besteht oder nicht bin ich etwas ratlos.
Wenn ich morgen zahle und ein Haftbefehl besteht ist das bis Montag dann auch aus der Fahndung ?
Oder soll ich wenn ein Haftbefehl besteht am Flughafen zahlen?
Ich sehe es nämlich so kommen das ich es Morgen bezahle und am Montag trotzdem wegen der Sache festgenommen werde .... Und ne Quittung bringt ja nicht viel oder ?
Soll ich es einfach überweisen und die Bankquittung mitnehmen?
Besteht überhaupt ein Haftbefehl ?
Ist ja schon 3 Monate her.
Ich hab das Geld. Hat nur etwas gedauert weil mein Lohn spät kam.
Den Urlaub benötige ich dringend. 😖
Danke im vorraus
6 Antworten
Wenn du dich mit den 1350 Euro zu deiner nächsten Wache begibst, können die dort deine Daten prüfen. Wenn ein HB-Fahndung besteht, wird diese direkt mit dem Bezahlen gelöscht. Ich würde das Risiko am Tag des Abfluges nicht eingehen!
Weshalb fragst du diesbezüglich nicht bei einer Polizeidienststelle nach?
Um ganz sicher zu gehen, kannst Du den Geldstrafenbetrag mit dem entsprechenden Dokument ( Strafbefehl, Rechnung der Staatsanwaltschaft ) bei der Zahlstelle Deines örtlichen Amts- oder Landgerichts einzahlen. Dort erhältst Du die Quittung, die Du dann dem zuständigen Rechtspfleger bei der Staatsanwaltschaft auf den Tisch legst. Der löscht dann sofort die Daten.
Ich kenne mich zwar in dem Bereich nicht aus, aber hast du schon mal bei einer Behörde deswegen nachgefragt?
Jetzt ist Mittwoch. Du verreist am Montag.
Also nimmst Du das Geld und pilgerst zur Staatsanwaltschaft.
Dort sagst Du, um was es geht, zahlst und bekommst einen Beleg dafür.
Und alles ist gut.