Härtefallscheidung wegen Abtreibung?

3 Antworten

Es gehört zu den Tabus dieser Gesellschaft, die Rolle der Männer beim Schwanger­schafts­abbruch zu thematisieren. Die Recht­sprechung zur Abtreibung und die Abtreibungs­praxis zeigen schon an, dass das Kind als Verfügungs­masse der Frau gesehen und ihr als Besitz zugeordnet wird.

Die Entscheidungs­freiheit der Frau und Vaterschaft werden als zwei Konzepte gesehen, die nicht zusammen­passen. Der Slogan von der Entscheidungs­freiheit der Frau soll jede weitere Diskussion unterbinden oder sogar jedem Nachdenken über die Abtreibungs­frage zuvorkommen.

Es bleibt deshalb wahrscheinlich  nur die Möglichkeit des Trennungsjahres und danach die Scheidung.  Eine Ausnahme von dieser Wartefrist erlaubt das Gesetz nur, wenn die Fortsetzung der Ehe (während des Trennungsjahres) für den Antragsteller unzumutbar ist, und zwar aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen müssen. Dann ist – ausnahmsweise – eine sofortige Scheidung möglich. Ein Härtefall wäre z.B. schwerwiegende Verstöße eines Ehepartners gegen die Gebote der ehelichen Solidarität, die es geradezu als entwürdigendes Unrecht ihm gegenüber erscheinen lassen müsste, würde man ihn noch länger am Eheband festhalten. Ohne Beratung durch einen Rechtsanwalt wirst du nicht weiterkommen.

  • Du darfst dich jederzeit von der Frau trennen und Kontakt vermeiden. Besprich mit deinem Scheidungsanwalt, den du ohnehin unbedingt benötigst, inwieweit du beim Scheidungstermin persönlich anwesend sein musst.
  • Ein Schwangerschaftsabbruch ist gewiss kein Grund für eine Härtefallregelung. Du lebst getrennt und musst sie bis zur Scheidung auf keinen Fall wiedersehen. Insofern sehe ich nicht den Härtefall, der durch sofortige Scheidung abgemildert werden würde.
  • Schwangerschaftsabbrüche sind die freie Wahl der Frau. Männer haben dabei nichts mitzureden und das ist auch richtig so, den es handelt sich ja um den Körper der Frau. Als Mann finde ich diese Situation der Ohnmacht auch mehr als unschön, aber es gibt keine bessere Lösung, denn weder Zwangschwangerschaften noch Zwangsabtreibungen, ja nach Willen des Mannes, wären vertretbar.
  • Ich kann zwar verstehen, dass du über den Abbruch schockiert bist, gleichwohl wäre doch aber ein uneheliches Kind, das dir womöglich auch immer wieder vorenthalten worden wäre, ebenfalls ein Ärger ohne Ende gewesen. Ich hoffe, du wirst später in einer anderen Partnerschaft einsehen, dass diese Lösung vielleicht doch ganz gut war. ich drücke dir die Daumen, dass du mit einer anderen Frau eine Familie gründen wirst. Spätestens dan wirst du womöglich froh sein, eine intakte Familie zu haben.

Was für ne Härtefallentscheidung bitte? Die Schwangere darf alleine entscheiden ob sie abtreibt oder nicht. 


Ranzino  24.04.2015, 18:09

Härtefallscheidung ist gefragt, nicht -entscheidung.

Also die Frage, ob eine während der Ehe vorgenommene Abtreibung die nahezu sofortige Scheidung rechtfertigt. 

In unseren frauenfreundlichen Land denke ich, dass dies nicht geht. Aber Scheidung einreichen und das Trennungsjahr konsequent durchziehen geht.

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