Habe ich mich Strafbargemacht?
Hallo ihr lieben,
Ich habe mit meiner besten Freundin in einer Filiale gearbeitet. Ich war Filialleitung und habe mich im privaten per WhatsApp über zwei Mitarbeiter aufgeregt bzw habe mir Luft gemacht.
Meine beste meinte dann diese Nachrichten zu denen zuschicken.
Dafür hat sie nicht meine Einwilligung oder sonstiges gehabt.
Nun will man mich wegen Beleidigung anzeigen.
Ich habe wären der Arbeitszeit mein job gemacht und wurde nie beleidigend oder sonst was.
Geht das so einfach?
4 Antworten
Das was zwischen zwei Personen im Vertrauen über Dritte gesagt wird, ist keine Beleidigung.
Ein Gruppenchat ist etwas anderes. Das hier war aber keiner.
Also: Sollen sie Dich ruhig anzeigen. Das wird abgewiesen. Und Deine Freundin bekommt dabei etwas auf den Deckel wegen Verletzung Deiner Persönlichkeitsrechte. Man darf nicht einfach vertrauliche Inhalte Dritten bekannt geben.
Passiert uns allen. Aber wie gesagt: Äußerungen im engsten Familien- und Freundeskreis über Dritte sind keine Beleidigungen. Das Recht gesteht der Gesetzgeber jedem zu. Denn wie Du schon sagst: Das braucht jeder von uns mal, dass er ungestraft unter Freunden seinen Frust rauslassen kann.
Siehe dazu auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1994/04/rs19940426_1bvr168988.htm
Da war der Fall, dass jemand im Gefängnis in einem Brief an einem Angehörigen übel über die Wärter herzog. Der Brief wurde - wie in der Regel bei Gefängnisinsassen üblich - vom Gefängnis gelesen und dann eine Anzeige wegen Beleidigung gestellt. Die wurde abgewiesen mit der Begründung, dass das im Privaten eben unter Meinungsfreiheit fällt.
Das ist auf jeden Fall nicht legal deinen Chat weiterzuleiten oder Screenshots davon zu versenden. Strafbar hat sich deine sogenannte Freundin gemacht, die das weitergeleitet hat und dir damit auch übel in den Rücken gefallen ist.
Eine Beleidigung ist es vermutlich nicht, da du das nicht zu der betreffenden Person gesagt/geschrieben hast und damit auch kein Vorsatz bestand diese Person damit zu beleidigen. Es kommt aber auf den Inhalt an, ob es deine persönliche Meinung über jemanden ist, ob es der Wahrheit entspricht oder ob es erfunden ist. Vermutlich kann man dir aber juristisch nichts anhaben.
Meine beste meinte dann diese Nachrichten zu denen zuschicken
Das ist halt immer die Gefahr, dass Nachrichten weitergeleitet werden. Damit muss man eben rechnen, auch wenn man explizit sagt, dass man es nicht weiterleitet, kann dies trotzdem passieren.
Anzeigen können sie dich natürlich. Ob es jetzt arbeitsrechtliche Konsequenzen haben kann, wenn es ausserhalb der Arbeitszeit war, weiß ich nicht. Während der Arbeitszeit dann natürlich auch, weil da die private Nutzung des Handys sicherlich verboten ist.
Ist nur eine Frage, ob es überhaupt eine Beleidigung war. Zwischen "sich aufregen" bzw. "Luft machen" und beleidigen kann ein himmelsweiter Unterschied sein.
Also je nach Inhalt der Nachrichten gab es schon Gerichtsurteile, in denen die Kündigung bestätigt wurde, nachdem in Gruppenchats über Kollegen hergezogen wurde. Dürfte also in Privatchats ähnlich sein.
Wenn du die beleidigt hast, können die dich natürlich anzeigen.
Aber nur in Gruppenchats, nicht in Chats mit den engsten Freunden. Das ist straffrei.
vielleicht war die "Freundschaft" ja einseitig, und der anderen wurde das etwas zu viel. Vorgesetzte-Untergebene-Verhaeltnis. Man weiss es nicht.
Genau, es war kein Gruppenchat. Ich habe anscheinend Jahre lang die falsche Person vertraut. Aber manchmal ist es nun mal so das man sein Frust rauslassen muss und das wurde mein verhängnis. In Zukunft werde ich das unerlassen. Danke für die hilfe