Habe ich gegen eine Einstweilige Verfügung verstoßen?
Hallo Zusammen,
Ich (39,W) habe einen Bekannten (45,M), der wegen eines Herzinfarktes im Krankenhaus liegt.
Er hat mich gebeten, seine Ex zu kontaktieren, um ihr Bescheid zu geben. Sie hat ihn, laut seiner ersten Aussage nach einem Streit blockiert.
Nun habe ich sie kontaktiert. Sie hat mir geantwortet, dass sie eine Einstweilige Verfügung gegen ihn hat und jetzt rechtliche gegen ihn und mich vorgehen wird.
Selbstverständlich bin ich stocksauer, dass er mir diese Info unterschlagen hat und ich hätte sie niemals kontaktiert, hätte ich das gewusst. Auch ich musste mich bereits mit einem Stalker auseinandersetzen.
Aber kann sie mich jetzt rechtlich belangen? Ich habe versucht mit zu entschuldigen, aber sie hat mich sofort blockiert.
Danke!
PS: Danke für euer Feedback. Dann soll er sich warm anziehen. Er hat mir gestanden, dass er schon mehrere gerichtliche Vorladungen hat, weil er schon mehrfach erwischt wurde, dass er bei ihr vor der Haus rumgelungert ist. Natürlich nur aus "Liebe". Nach längerer Diskussion zeigt er NULL Einsicht. Diese Bekanntschaft habe ich damit beendet. So etwas geht gar nicht.
5 Antworten
Kann sie nicht, es gibt keine grundlegende Beweise das sie mehrfach von dir kontaktiert wurde. Du kannst höchstens ein Unterlassungsschreiben bekommen.
Du könntest von deinem Anwalt ein Brief an sie schicken lassen worin dieses Missverständnis aufgeklärt wird und versichert wird das du nicht vor hast sie nochmal zu kontaktieren.
wenn es Beweise gibt das du sie Regel mäßig kontaktiert hast oder zu gespamt hast kann es auf dich erweitert werden.
Nein, da sie gegen ihn geht und nicht gegen dich. Zudem wusstest du ja nicht, das es eine Einstweilige Verfügung gibt. Insofern kannst du auch nicht in Haftung genommen werden.
Nein du kannst nicht belangt werden da die Verfügung nicht für dich gilt.
Gegen dich liegt keine EV vor, somit kannst du auch nicht dagegen verstoßen haben.
Nein, die Verfügung gilt nur für ihn, nicht für dich.