Einstweilige Verfügung gegen Bruder (selber Haushalt)?
Hi,
Ich habe eine Frage.
Ich hab leider paar psychische Probleme und mein Bruder reizt mich manchmal sehr stark, was zur Eskalation bei meiner psyche führt.
Ich habe erstmal vor bei meinem Onkel eine Weile unterzukommen und evtl dann wieder bei meiner Mutter zu leben. Dann würde ich inoffiziell sozusagen erwirken, dass er Abstand von mir halten soll.
Wenn das nicht funktioniert, weil er sich nicht dran hält, kann ich dann etwas offizielles erwirken?
Es kommt zumindest zu starker Gewalt wenn's wirklich eskaliert und generell belastet er meine psyche mit Bemerkungen etc.
Im Haushalt leben darf er natürlich dann, aber müsste dann Abstand von mir halten und darf mich nicht ansprechen etc.
5 Antworten
Lass den Mist! Du hast ein Problem, das nicht durch eine Einstweilige Verfügung gelöst werden kann, sonden durch eine Behandlung deiner Störung. Dort solltest du mit einer Lösung ansetzen! Denn wenn es wirklich zu Handgreiflichkeiten oder Gewalt kommst, riskiest du einen Vormund zu kriegen oder gar einen stationären Aufenthalt. Also sorge für eine korrekte medizinische Behandlung und Medikamentierung.
Wenn Abstand empfohlen wurde, dann solltest du dafür sorgen. Aber auf der Seite, welche du selbst ausführen kannst. Zieh doch zum Onkel für eine Weile oder in ein betreutes Wohnen. Du kannst dich auch selbe stationär einweisen lassen. Da ist nichts dabei. Ist schliesslich bloss ein Krankenhaus.
Ich bin derzeit stationär aufgenommen. Dann hab ich vor eine Weile bei meinem Onkel zu wohnen und dann wieder Zuhause zu wohnen, da dort Studium etc. Besser erreichbar sind.
Aber dann halt, dass mein Bruder nicht mehr mit mir interagieren darf/kann also ich für ihn praktisch nicht existiere.
Natürlich werde ich einen großen Teil dazu beitragen
Guten Morgen, das ist eine Sache für den Anwalt und auch Arzt, lieben Gruß
Jetzt würde ich gern Deinen Bruder dazu hören.
Er wird sich vermutlich darüber erregen, daß Du nicht in geschlossene Abteilung kommst, wo Du von Rechts wegen hingehörst.
Ich bin in der geschlossenen, gehöre da für immer hinein selbstverständlich. Dennoch fürs spätere leben sollte man Abstand zu Personen haben, die einen extra psychisch belasten
Was macht denn dein Bruder schlimmes? Solltest du lediglich eine geringe Eskalationsschwelle haben, wird das Gericht wohl eher nicht die Rechte deines Bruders einschränken.
Er wirft mir vor dass meine psyche nur gespielt sei, versucht einen Kampf auszulösen usw. Hab ihn vorher mehrfach gesagt, dass er abzischen soll, bevor es eskaliert, kam immer weiter dazu
Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Richter hierauf eine einstweilige Verfügung mit Einschränkungen der Freiheitsrechte stützen würde. Vlt. solltest dich in Ruhe mit deinem Bruder zusammensetzen und mal über die Probleme sprechen.
Reden brachte bereits nichts. Er soll ja nicht in der Freiheit eingeschnitten werden, sondern Abstand halten z.b. nicht selber Raum und auch kein reden/kontaktieren
Aber auch diese Maßnahmen muss der Richter begründen können. Auch der Richter kann nicht wild einfach Maßnahmen anordnen, nur weil du dich mit deinem Bruder nicht verstehst.
Naja begründbar ist es, dass er meinen Zustand wissentlich verschlechtern möchte. D.h. abwertend beleidigend, Gewalt androht etc.
Das endet dann im schlimmsten Fall bei Suizid.
Erstmal werde ich natürlich mit meiner Mutter regeln, dass er das von sich aus macht
vertragt euch, unter Brüdern kommt es immer wieder mal zu Zerwürfnissen, wenn er Abstand von dir halten sollte, dürftet ihr gar nicht in einer Wohnung leben. Daher ist die Alternative mit deinem Onkel gar nicht mal so schlecht, wenigstens verübergehend. LG
Ich bin in Behandlung, mir wurde auch Abstand empfohlen. Er versucht immer mich zu reizen bis es zur Eskalation kommt