Habe ich Anspruch auf Trennungsgeld bei der Bundeswehr?

4 Antworten

Dir steht Trennungsgeld zu, wenn du vor Dienstantritt eine eigene Wohnung hast, sich sozusagen die Miete zu zahlen nicht mehr lohnen würde, weil du 5 Tage die Woche nicht zuhause bist. Ziehst du während der Dienstzeit in eine eigene Wohnung, tust du das aus eigenen Antrieb und du bekommst eine einmalige Umzugskostenvergütung, wenn du näher als 50(?) km zu deinem Dienstort ziehst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Im aktiven Dienst.

Trennungsgeld bekommst du, wenn du kommandiert oder versetzt wirst und zu diesem Zeitpunkt eine anerkannte Wohnung hast.

Ein Zimmer bei deinen Eltern zählt nicht als Grundlage, du musst schon eine eigene Wohnung haben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Recki123 
Fragesteller
 08.08.2019, 00:21

Also bekomme ich kein Trennungsgeld, da ich keine eigene Wohnung habe oder haben werde.

Werde halt versuchen 2 mal im Monat oder mehr nach hause zu fahren.

Gibt es dafür irgendwie zuschüsse (bahncard) oder sonstiges?

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Apfelkind86  08.08.2019, 09:26
@Recki123

Nein, dafür bekommst du Gehalt.

Du kannst es dann bei der Steuererklärung absetzen.

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Das Schlüsselwort heißt "eigener Hausstand". Dieser muss beim Dienstherrn angemeldet werden. Dein Zimmer im Hotel Mama reicht da nicht.

ist es ein anerkannter wohnsitz?

Recki123 
Fragesteller
 08.08.2019, 00:05

Ja

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