Habe ich Anspruch auf Trennungsgeld bei der Bundeswehr?
Hallo.
Ich fange am 19.08 bei der BW an.
Jetzt habe ich natürlich Papiere vor mir liegen wo was von Trennungsgeld steht.
Leider verstehe ich das nicht ganz. Und bevor ich da angepöbelt werde in der Grundausbildung wenn ich frage frage ich lieber hier.
Ich wohne noch zuhause und mein Dienstort ist ca 300km weit entfernt. Also kann ich nicht jeden Tag hin und her pendeln.
Habe ich ein Recht auf Trennungsgeld oder nicht?
4 Antworten
Dir steht Trennungsgeld zu, wenn du vor Dienstantritt eine eigene Wohnung hast, sich sozusagen die Miete zu zahlen nicht mehr lohnen würde, weil du 5 Tage die Woche nicht zuhause bist. Ziehst du während der Dienstzeit in eine eigene Wohnung, tust du das aus eigenen Antrieb und du bekommst eine einmalige Umzugskostenvergütung, wenn du näher als 50(?) km zu deinem Dienstort ziehst.
Trennungsgeld bekommst du, wenn du kommandiert oder versetzt wirst und zu diesem Zeitpunkt eine anerkannte Wohnung hast.
Ein Zimmer bei deinen Eltern zählt nicht als Grundlage, du musst schon eine eigene Wohnung haben.
Das Schlüsselwort heißt "eigener Hausstand". Dieser muss beim Dienstherrn angemeldet werden. Dein Zimmer im Hotel Mama reicht da nicht.
ist es ein anerkannter wohnsitz?
Also bekomme ich kein Trennungsgeld, da ich keine eigene Wohnung habe oder haben werde.
Werde halt versuchen 2 mal im Monat oder mehr nach hause zu fahren.
Gibt es dafür irgendwie zuschüsse (bahncard) oder sonstiges?