Hab ich die kurzfristige & langfristigen Preisuntergrenze richtig berechnet?

1 Antwort

Die langfristige Preisuntergrenze ergibt sich zwar aus 5 ME, aber die musst du in die Stückkostenfunktion eintragen:



Die langfristige Preisuntergrenze liegt also bei 54 GE. Bei diesem Preis wird das Unternehmen weder Gewinn noch Verlust erwirtschaften.

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Die kurzfristige Preisuntergrenze hast du ebenfalls nur halb richtig berechnet. Du musst die 4,5 in die variable Stückkostenfunktion eintragen und nicht in die variable Kostenfunktion.

Also:



Als Tipp: Bei der kurzfristigen Preisuntergrenze wird das Unternehmen immer Verlust einfahren, weil es die Fixkosten nicht berücksichtigt. Der Wert wird also auch immer unterhalb der langfristigen Preisuntergrenze liegen.

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Nun hast du kurz- und langfristige Preisuntergrenze berechnet. Welche Entscheidung triffst du als Unternehmerin basierend auf diesen Infos, wenn die Konkurrenz das Produkt zu 50 GE pro ME anbietet?


ReSarahhhh301 
Fragesteller
 01.03.2022, 19:54

Ich hätte die Langfristige Preisuntergrenze gewählt, da man kein Verlust macht.

Aber man würde kein Gewinn machen und bei der Kuzfristiegen würde man ja auch Verlust im Kauf nehmen.

Würde glaub ich eher Langfristig wählen.

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GuteAntwort2021  01.03.2022, 20:08
@ReSarahhhh301

Es geht hierbei nicht um wählen. Du musst eine Aussage darüber treffen, ob sich basierend auf der kurz- und langfristigen Preisuntergrenze ein Verkauf zum Preis < 50 GE noch lohnt oder nicht.

Im Grunde ist es also mehr eine Antwort in Richtung:

Kurzfristig ... zum Beispiel wenn wir bei der Markteinführung stehen, eine zeitlich begrenzte Werbeaktion planen, die Konkurrenz das Preisniveau nicht lange aufrecht erhalten kann oder unser Produkt qualitativ deutlich besser ist, dann könnte ..., langfristig hingegen ...
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