Gutefrage scrapper?
Ist es erlaubt ein Programm zuhaben das hier auf gutefrage fragen liest und dann antworten abspeichert?
2 Antworten
Sollte man dürfen. Du kannst ja mal das Gutefrage Team fragen:
L.g. Jan
Wer soll's dir verbieten? Ist 'ne öffentliche Website. Hier kann jeder lesen und speichern was er lustig ist, das merkt niemand.
Auch hier: Wer soll's dir verbieten? Du darfst öffentlich verfügbare Informationen aufschreiben, klar.
Ergänzend sei hier aber anzumerken, dass das natürlich nur für eine private Speicherung gilt. Auf sonstige Weise persönliche Daten verarbeiten oder fremdes geistiges Eigentum weiterverwenden, darfst du selbstverständlich nicht, ohne entsprechende Einwilligung der Betroffenen.
Nein. Du darfst weder personenbezogene Daten ohne das Einverständnis der Betroffenen oder ein berechtigtes Interesse (z. B. wenn die Verarbeitung zu einer Vertragserfüllung zwingend erforderlich ist, für wissenschaftliche Forschung, etc.) verarbeiten, noch darfst du fremde Inhalte, die die Schöpfungshöhe erreichen, (wie z. B. Antworten auf gutefrage) ohne die Zustimmung des Urhebers verbreiten.
In beiden Fällen hättest du mit zivilrechtlichen Konsequenzen (Abmahnung, Unterlassungserklärung, Klage auf Schadensersatz / Unterlassen) zu rechnen, in letzterem Fall auch mit strafrechtlichen Konsequenzen (siehe § 106 UrhG).
Hä? Natürlich darf ich das. Wenn der User "krasserGFboy" hier schreibt, dass er 18 ist, dann darf ich mir aufschreiben "krasserGFboy ist 18" - gar kein Thema.
Dir privat etwas auf einen Zettel zu schreiben ist auch kein Problem. Du darfst allerdings ohne berechtigtes Interesse oder explizite Einwilligung i. S. d. Art. 6 DSGVO keine personenbezogenen Daten (das sind z. B. auch Nutzernamen) verarbeiten, verbreiten oder veröffentlichen.
Wenn jemand was öffentlich ins Internet schreibt, darf ich damit machen, was ich will.
Nein, das darfst du eben nicht. Du hast dich ebenso wie jeder andere an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
Der Logik nach bist du verpflichtet, dir die Ohren zuzuhalten, wenn ich mit einem Megaphon durch die Straße fahre und mein Alter durch die Gegend brülle. Wenn jemand Dinge veröffentlicht, unterliegen diese nicht irgendeinem DSGVO-Schmarrn.
Dein Vergleich ist ziemlich irrsinnig und deine Behauptung schlichtweg falsch. Wer Daten verarbeitet (unabhängig davon, woher er diese Daten bekommt) hat sich an die DSGVO zu halten. Die DSGVO gilt auch für frei verfügbare Daten, z. B. für Telefonbücher, Auskunfteien, Adressangaben in Impressen und eben auch für das Auslesen von Daten aus Webseiten.
Fremde Webseiten zu analysieren ist rechtswidrig. Eine Ausnahme besteht bspw. für das Trainieren von künstlichen Intelligenzen (es sei denn der Betroffene hat im Voraus in maschinenlesbarer Form widersprochen) sowie bei expliziter Einwilligung oder einem berechtigten Zweck (bspw. der Analyse zu wissenschaftlichen Zwecken oder im behördlichem Auftrag).
Darf man aber auch Nutzerprofile erstellen? Also z.b.
Nutzername1 {
Alter: 84
Bundesland: Berlin
Und so weiter
}