Gutachten stellt keine Kindeswohlgefährdung fest...?

4 Antworten

Genau deshalb gibt es mündliche Verhandlungen. Und in mündlichen Verhandlungen können dann Fakten auf den Tisch kommen, die vorher nicht bedacht wurden. Wenn ein Gutachter seine Meinung durch neue Fakten ändert, ist das sehr selten, denn er muss ja zugeben, dass er vorher auf dem falschen Weg war. Und das machen die meisten Menschen äußerst ungern.

Wenn während einer Gerichtsverhandlung Fakten auf den Tisch kommen, die etwas belegen was vorhin noch nicht erkennbar war, dann ist es selbstverständlich das ein Richter, Berater oder auch die Verteidigung die Meinung ändert. Das ist der Sinn einer Verhandlung.


AaaEeeWhat 
Beitragsersteller
 22.07.2025, 20:08

Gescgwurbel

Dk25051979  22.07.2025, 20:14
@AaaEeeWhat

Und genau weil du es so nennst behalten andere ihren klaren Verstand und es wurde eine Kindeswohlgefährdung festgestellt.....

AaaEeeWhat 
Beitragsersteller
 22.07.2025, 20:32
@Dk25051979

Nein.

Weil Kind bewiesenermasen nicht auf der FÜR IHN am besten geeigneten Schule ist.d

BeviBaby  23.07.2025, 06:40
@AaaEeeWhat

Das ist deine Einschätzung. Offenbar sehen andere das anders.

Und sagen wir es so: Die aggressive Art die du hier an den Tag legst kommt vor Gericht nicht sonderlich gut und insbesondere nicht sonderlich kooperationsbereit rüber.

Selbst wenn du also mit der Schule richtig liegst... wenn du Hilfebedarf leugnest oder ausblendest und dabei keinerlei Willen zur Kooperation mit z.B. dem Jugendamt zeigst, wird das Gericht sich schwertun deinem Antrag zu folgen... denn faktisch IST das Kindeswohl dadurch gefährdet.

AaaEeeWhat 
Beitragsersteller
 23.07.2025, 13:09
@BeviBaby

Er wurde getestet von der konRektorin dieser Sonderschule Im nachhinein haben wir erst mitbekommen dass man solche SchuleignungsTests nicht von jmd einer Sonderschule durchführen lassen soll da bekannt ist, dass Sonderschulen Kinder auf ihre schule deligieren. Schule.in dieser Testung ist nachweislich eine falsche enthalten. Wir haben dies belegt im SPZ dass er das nicht hat und im Text sind auch zu kritische und insbesondere einfach zu negative und glatt gelogene Sachen formuliert. Er kam ohnehin lediglich als Vielleicht Kandidat dort für ein Jahr zum Test hin trotz normwertIQ.. Die Schule fördert ihn gar nicht individuell im Gegenteil und dass war ein Punkt welcher uns als Pluspunkt für diese Sonder bzw Förderschule vorgestellt wurde. Das Kind wird nicht gefördert. Das Kind wird hingehalten. Es wird seit zwei Jahren fast das gleiche gemacht. Lesen und Schreiben nicht wirklich geübt. Mathe im Zahlenraum bis 20. Immer noch Silben gezählt zb als5 DinA Blätter Silben zählen was er seit zwei Jahren bereits problemlos beherrscht.Dievanderen Kinder färben auch ab bzw sag mir mit wem du umgehst und ich sag dir wer du bist oder wenn du ein Kind gut förderst, so war es in der Grundschuleförderklasse ja auch, das war Regelschule, vor der Schule bzw wie Klasse Null der Regelschule, da hat es auch gut geklappt.

AaaEeeWhat 
Beitragsersteller
 23.07.2025, 13:13
@BeviBaby

Aggressive Art...wann wer wo und wie...wegen was. Also wer mich als aggressiv betitelt der muss schon viele Leichen im Keller haben 😆😄😃🙂 ein Löwe hat ein gutes Herz und ggf Feuer im Blut. Das bin ich. Wer oder was bist du bitte, dass du dir solche Kommentare anmaßt.

BeviBaby  23.07.2025, 13:17
@AaaEeeWhat

Wie gesagt... es ist vollkommen egal ob du was die Schule angeht ggf. Recht hast. Deine Art und Haltung bzw. deine fehlende Bereitschaft zur Kooperation trotz bestehendem Förderbedarf führen dazu, dass eben das Gericht hinzugezogen werden muss.

Das sieht man ja auch in deinem letzten Kommentar: Auf Basis eines Eindrucks deines Gegenübers wirst du persönlich und greifst an. Einsicht sucht man vergebens. Und wenn du das gegenüber dem Jugendamt genauso machst (wovon ich ausgehe... zumal ja all deine Schilderungen in diese Richtung gehen), werden die zu dem Schluss kommen, dass eine Kooperation -trotz Hilfebedarfs in der Familie bzw. beim Kind - nicht möglich ist.

Ergo geht man den Weg über das Gericht.

auch wenn du nachgewiesen geistig und psychisch eingeschränkt bist, sollte doch auch für dich verständlich sein, dass niemand außer dir vor gericht schwurbelt.

da nun auch der gutachter schwere kindeswohlgefährdung erkennen kann ist wohl alles klar. lüg dir ruhig weiter die tasche voll während in vorbereitung ist, dass dein kind wieder ins heim kommt.


AaaEeeWhat 
Beitragsersteller
 23.07.2025, 13:01

Mein Kind war noch nie im Heim. Das habe ich dir mehrfach gesagt. Du bist offensichtlich schwer von Begriff ohne dies beleidigend zu meinen.

Ohne Kontext lässt sich da wenig beurteilen.

Nur in aller Regel denken sich Gutachter was dabei wenn sie sowas tun und handeln nicht "einfach so". Und natürlich kann es sein dass im Verfahren was neues rauskommt, was die Einschätzung der Beteiligten verändert.

Ich vermute fast dass das schon seine berechtigten Gründe hat...