Gültigkeit des 1. Hilfe Scheins

5 Antworten

Generell gelten Erste Hilfe Bescheinigungen für den Führerschein unbegrenzt, in soweit hat deine Fahrschule recht.

Allerdings solltest du prüfen, ob diese Schulsanitätsdienstausbildung als Nachweis ausreicht. Es KÖNNTE sein, dass dieser anerkannt wird, wenn zumindest die Pflichtthemen aus dem Erste Hilfe Kurs enthalten sind, UND die Bescheinigung von deiner für Fahrerlaubnis-Kurse anerkannten Stelle ausgestellt worden ist.

Viel Erfolg!

JAIN - benötigst du ihn für eine tätigkeit, wo der schein voraussetzung/bestandteil ist, darf er in der regel nur 2 jahre alt sein. FFW zb.

Für den Führerschein ist dieser Kurs unbegrenzt gültig.

Für Arbeit (betrieblicher Ersthelfer), bestimmte Berufe (med./ päd.) darf er nicht älter als 2 Jahre sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Seit 40 Jhr. als RS/ LRA/NotSan / 20 Jhr. Ausbilder im RD
meder23 
Fragesteller
 13.04.2015, 15:37

Ich arbeite in den Sommerferien in einem Sommerlager für Kinder mit.. Da gelten die 2 Jahre dann auch, oder?

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hameder  13.04.2015, 15:49
@meder23

Das ist so nicht zu beantworten, da jede Organisation die nicht der gesetzlichen Regelung (Straßenverkehrsordnung/ Unfallverhütungsvorschriften / Sportverbände etc.)  ihre eigenen Regeln aufstellen können. Nachdem aber in den gesetzlichen Regelungen (FeV, StVZo, NotSanG, ÄAppO) explizit steht, dass eine Sanitätsdienstliche Ausbildung den EH-Kurs ersetzt, ist davon auszugehen dass diese auch dort anerkannt wird. Leg denen einfach den  §19, FeV Abs .5, Satz 3 vor vor...

http://www.gesetze-im-internet.de/fev\_2010/\_\_19.html

Anderenseits beweist Du natürlich Verantwortung, wenn Du nach nunmehr 3 Jahren mal für eine Auffrischung deines Wissens sorgst. Der Erste-Hilfe-Kurs dauert seit 1.4.15 auch nur noch 9 Unterrichtsstunden...

Empfehlenswert ist da dann natürlich der Kurs: Erste-Hilfe am Kind.

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meder23 
Fragesteller
 13.04.2015, 16:11
@hameder

Vielen Dank für die ausführliche Antwort :)

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Die genaue Information hierüber findest du im §19 FeV: 

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html

"Schulsanitätsdienst" - also kann sein dass die Behörde das anerkennt, wenn die Bescheinigung (wichtig!) von einer anerkannten Stelle kommt, aber ein Anrecht darauf gibt es nicht. 

Also es ist so der Erste Hilfe Schein ist eigentlich ewig Gültig. Aber für den Führerschein brauchst du einen, der nicht älter ist als ein Jahr.

Frankfurt1899  13.04.2015, 15:09

Ich hab meinen erste Hilfekurs 2012 gemacht und meinen Führerschein 2014. Ich konnte die Erste Hilfe Bescheinigung von 2012 nehmen, das war kein Problem.

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hameder  13.04.2015, 15:10

genau so ist es falsch... § 19, FeV lesen statt Meinungen zu posten!

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haukinator  13.04.2015, 15:14
@hameder

Also ich musste damals einen neuen Kurs machen, da meiner schon mehrere Jahre alt war und die Führerscheinstelle hat dies gefordert. Kann ja sein, dass das Gesetz geändert wurde oder die mich in der Führerscheinstelle verarscht hat.

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