Ja, wichtig ist, als allererstes die Unfallstelle abzusichern. 

Das verhindert Folgeunfälle, und: ist auch ein Schutz für dich. Beinhaltet: Dein Auto entsprechend parken (vor der Unfallstelle), Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. 

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Das kommt ganz drauf an. Bei günstigen Anbieter kannst du die Ausbildung ab 1000€ machen. Durchschnittlich würde ich ca. 1500€ ansetzen. 

Wenn du - z.B. im Rahmen vom FSJ bei einer Hilfsorganisation arbeitest übernehmen die in aller Regel die Ausbildungskosten. Bist dann allerdings für dieses Jahr an die HiOrg gebunden. 

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Was du meinst ist wahrscheinlich ein Ausbildungskonzept. Auch genannt Erste Hilfe Leitfaden. z.B. hier: http://primeros.de/shop/leitfaden-erste-hilfe-kurs/

Alternativ: Wenn es dir nur um die Inhalte geht kannst du dir z.B. auf der Webseite der BG die aktuellen Pflichtinhalte anschauen. Achtung: diese ändern sich immer wieder, also - vor allem wenn du auf irgendwelchen Webseiten schaust - immer drauf achten, dass die aktuellen Richtlinien zitiert werden. 

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Naja, soll doch jeder machen war er will. Generell ist bekannt, das Vegetarier gesünder leben, und ethisch/moralisch ist Fleischessen auch nicht das gelbe vom Ei. Aber wer´s braucht. 

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Am einfachsten: Du eröffnest bei einer beliebigen Bank ein Tagesgeldkonto, und machst einen Dauerauftrag von deinem gewöhnlichen Girokonto auf dein Tagesgeldkonto. Dort läßt du das Geld, bis du es wirklich brauchst. 

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Bei Internet-Bestellungen hast du ein 14-Tage Rückgaberecht. Wenn du innerhalb dieser Frist die Bestellung "stornierst", ja - dann bekommst du dein Geld zurück - VORAUSGESETZT: 

Sie befindet sich weiterhin im Original-Zustand, und du schickst sie einwandfrei zurück. Früher war diese Rücksendung für Verbraucher kostenfrei, mittlerweile nicht mehr, d.h. es kann sein dass du das Porto der Rücksendung (finde ich richtig so) selbst übernehmen musst. 

Gilt übrigens nur für Verbraucher, nicht für B2B. 

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Die genaue Information hierüber findest du im §19 FeV: 

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__19.html

"Schulsanitätsdienst" - also kann sein dass die Behörde das anerkennt, wenn die Bescheinigung (wichtig!) von einer anerkannten Stelle kommt, aber ein Anrecht darauf gibt es nicht. 

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Privathaftpflicht: Ist eine Versicherung, wenn du privat einen Schaden anrichtest (versehentlich), dann deckt diese Versicherung den Schaden. 

KFZ: Strassenverkehr. Wird von der Privathaftpflicht NICHT gedeckt! 

ADAC Young Driver: ist der ADAC Einsteiger-Tarif für die Pannenhilfe. Sonst nix. 

Diese 3 Mitgliedschaften / Verträge haben nichts miteinandern zu tun, sondern sind alle unabhängig voneinander zu betrachten. 

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In 99% aller Fälle heisst: Billiger Preis - minderwertigere Qualität. Bzw. höherer Preis - top Qualität. 

Fahrschulen, die wenig Zulauf haben versuchen immer wieder, neue Fahrschüler mit Billigpreisen anzuwerben (weil sonst eben keiner hingeht). 

Oder siehs andersrum: Du hast eine Fahrschule, die gut läuft weil deine Fahrschüler gut und schnell ausgebildet werden und du weiterempfohlen wirst. Du würdest doch niemals unter Wert/Preis deine Fahrstunden anbieten, schon gar nicht Billigpreise fahren. 

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Du musst das Auto bei einem Wechsel deiner Meldeadresse auf jeden Fall ummelden. Sollte die Behörde das ansonsten von woanders her mitbekommen, dass du umgezogen bist, dann wirst du angemahnt. 

D.h.: Im neuen Wohnort (bzw. bei der zuständigen Stelle). Wenn du innerhalb des selben Ortes / Landkreises umgezogen bist, dann ändert sich die Behörde nicht. Wenn du weiter weg gezogen bist, dann ist die jeweilige Stelle des neuen Wohnortes zuständig. 

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Der ADAC ist hier bekanntermaßen sehr kulant. Schön wäre gewesen, du hättest denen kurz nach der ersten Rechnung bescheid gesagt. 

Insgesamt bekommst du (so mein letzter Stand) 3 Schreiben (Rechung + Mahnungen), dann fliegst du bei denen aus dem System heraus. 

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Sehtest und Erste-Hilfe-Kurs musst du (gewöhnlich) bei Antragstellung bei den Behörden vorlegen. Das hat mit den Theoriestunden bei der Fahrschule nichts zu tun. Kannst du also auch später machen. 

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Normalerweise musst du bei der Anmeldung alles dabei haben: 

- Antrag (Formblatt, bekommst du auch auf der Führerscheinstelle)

- Sehtest

- Passbild

- Erste Hilfe Nachweis

Bundesweit agieren die Behörde hier recht unterschiedlich, am Besten die Webseite checken, oder anrufen. In Baden-Württemberg ist dies selbst von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich. Bei manchen kannst du "nachreichen", bei anderen nicht. 

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Nein. Ein Erste Hilfe Training (auch Erste Hilfe Fortbildung genannt) gilt leider nicht für den Führerschein. 

Da brauchst du einen Erste Hilfe Kurs (oder im moment noch einen Kurs in Lebensrettenden Sofortmaßnahmen, Rechtssprechung ändert sich demnächst). 

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