Gschenk nach Trennung zurückgefordert?

5 Antworten

Er hat nicht mal ein Recht das Ding zurück zu fordern. Es ist geschenkt, also nun dein Eigentum. Wenn du es ihm zurück schickst, ist das nett, aber nicht rechtlich notwendig.

Von daher würde ich auch darauf bestehen das er den Versand bezahlt (und zwar vorher), denn man kann nicht erwarten das du draufzahlst, wenn du so was mitmachst.

Rein Rechtlich kann er das Geschenk nur zurückfordern, wenn es im Zusammenhang mit einem Heiratsversprechen geschenkt wurde. De Fakto sind nur Verlobungsgeschenke rückforderbar.

Sag ihm, er könne sich das Teil bei dir abholen.

Grundsätzlich frage ich mich, was das soll. Er braucht das Teil augenscheinlich ja nicht und einen nennenswerten "Verkaufswert" hat eine altes Tablet auch nicht.

Du behälst es natürlich. Geschekt ist geschenkt. Man kann Geschenke nur in Ausnahmefälle zurückfordern. "grober Undank" oder sowas. Aber sicher nicht so einen Kleinkram.

Teile ihm kurz und knapp mit, wenn er das Ding wiederhaben will, soll er es bei DIR abholen. DU veranlasst weder auf irgendwelche Kosten noch überhaupt etwas.

Klar, dann soll er den Versand bezahlen.