Grundversorgung Strom anmelden und Zweitwohnsitzsteuer?
Hallo zusammen,
ich habe eine rein hypothetische Frage:
Angenommen eine fiktive Person Herr Mustermann hat eine kleine Wohnung in Musterstadt. Theoretisch müsste er dort Zweitwohnsitzsteuer bezahlen. Weil er das verplant hat, tut er das seit 9 Monaten aber nicht.
Herr Mustermann bezieht in seiner Wohnung Strom seit 9 Monaten - hat sicher aber noch bei keinen Anbieter angemeldet. Angenommen Herr Mustermann meldet sich nun als Verbraucher in X-Straße, Wohnung Y, bei den Stadtwerken an, damit er eine Rechnung für den Strom bekommt - fliegt er dann automatisch als "Steuersünder" im Sinne der Zweitwohnsitzsteuer auf?
Meine Frage ist eigentlich rein technischer Natur: Gibt es typischerweise einen Informationsaustausch zwischen Stadtwerken und Einwohnermeldeamt?
Ich würde mich über Tipps und Hinweise freuen :-)
2 Antworten
Nein, einen solchen Datenaustausch darf es nicht geben und gibt es sicher auch nicht. Die Stadtwerke sind eine eigene rechtliche Einheit. Querverbindungen, die es dem Einwohnermeldeamt erlauben würde, Kundendaten der Stadtwerke auszuspionieren, darf es daher nicht geben.
Herr Mustermann müsste schon längst beim Einwohnermeldeamt gemeldet sein.