Großes Latinum in Niedersachsen
Hallo, ich habe seit einschließlich der 6. Klasse Latein und bin jetzt in der Q1 = 11. Klasse. (also 6. Jahr Lateinunterricht).
Ich würde gerne wissen, ob ich am Ende dieses Schuljahres schon das große Latinum habe oder, wenn nein, wie viele Jahre ich noch dranhängen muss. (Ich bekomme eine mindestens ausreichende Note)
Danke
2 Antworten
Die folgende Regelung gilt für Schüler/innen, die nach 12 Schuljahren das Abitur in Niedersachsen ablegen:
1) Kleines Latinum1a) Latein ab Klasse 6
Bei Versetzung in Klasse 10 (sogenannte "Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe" )die Note "ausreichend" (4).
1b) Latein ab Klasse 7
Am Ende der Einführungsphase die Note "ausreichend".
1c) Latein ab Klasse 10
Teilnahme am Lateinunterricht in Jahrgang 11 und 12: dabei in den beiden letzten Halbjahren zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte
oder
Latein als fünftes Prüfungsfach (mündlich) in Block II mit 20 Punkten (d. h. pro Halbjahr müssen durchschnittlich 5 Punkte erreicht worden sein).
2) Latinum2a) Latein ab Klasse 6
Am Ende der Einführungsphase die Note "ausreichend" (4).
2b) Latein ab Klasse 7
In zwei Schulhalbahren in Jahrgang 11 oder 12 zusammen 10, dabei im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte.
2c) Latein ab Klasse 10
Latein als viertes Prüfungsfach (schriftlich) in Block II mit 20 Punkten (d. h. pro Halbjahr müssen durchschnittlich 5 Punkte erreicht worden sein).
3) Großes Latinum3a) Latein ab Klasse 6
Teilnahme am Lateinunterricht in Jahrgang 11 und 12: dabei in den beiden letzten Halbjahren zusammen 10, im letzten Schulhalbjahr 5 Punkte
oder
Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten (d. h. pro Halbjahr müssen durchschnittlich 5 Punkte erreicht worden sein).
3b) Latein ab Klasse 7
Latein als Prüfungsfach in Block II mit 20 Punkten (d. h. pro Halbjahr müssen durchschnittlich 5 Punkte erreicht worden sein).
du siehst, für das Große Latinum musst du Latein noch in der Jahrgangsstufe 12 belegen; aber da die Schulgesetze föderalistisch geregelt werden - also von jedem Bundesland anders - und auch manchmal von einer neuen Landesregierung zur nächsten wieder anders --> erkundige dich nach dem aktuellsten Stand (eure Lateinlehrer oder euer Direktor müssten die derzeitigen Bestimmungen kennen)
aber ich denke, die von mir angegebenen Regelungen gelten in dieser Form noch für Niedersachsen.
Das Latinum, das für manche Studiengänge gefordert wird, hattest du ja bereits nach der 10 erreicht.
Das Große Latinum wird meines Wissens außer beim Latein-Studium selbst nirgends mehr gefordert. Es kommt aber auf die Fachrichtung und die Universität an: einige Universitäten fordern bei dem gleichen Studienfach "nur Lateinkenntnisse": also das Kleine Latinum - andere verlangen das Latinum; wieder andere Hochschulen bieten Kurse zum Erwerb der Lateinkenntnisse an.
Es klingt aber ganz gut, wenn man sagen kann: "Ich habe das Große Latinum!"