Gilt sein recht auf Datenschutz wirklich?
Gemeinsam mit 3 Freunden war ich in der Stadt im Edeka und wir haben just for fun ein Video gedreht, indem einer von uns Chips getestet hat, das Video war eher eine verarsche und nicht ernst gemeint.
Das Video ging 2:30 und ich bzw wir wollten es auf Youtube hochladen, die Einverständnis der Person die gefilmt wurde hatte ich selbstverständlich und auch die von den 2 anderen meiner Freunde die man für höchstens 10 Sekunden im Hintergrund des Videos lachen gehört hat.
Einer dieser Freunde hatte kurz bevor ich das Video hochladen wollte plötzlich was dagegen, und meinte es würde sein recht auf Privatsphäre und Datenschutz verletzten und dass er es striken würde.
Er war zuerst einverstanden und hat bewusst während dem Dreh des Videos gelacht mit dem Bewusstsein dass es auf Youtube landen würde die Person wurde kein einziges Mal gezeigt.
Man hat lediglich seine Stimme im Hintergrund gehört, könnte derjenige wirklich etwas rechtlich gegen mich machen und wer steht hier im Recht?
Ich bin fest davon überzeugt dass sie keine Gefahr wäre da influencer die tag täglich vlogen somit ein riesen Risiko eingehen würden, da immer Passanten im Hintergrund zuhören und zusehen sind ich betone auf Hintergrund
Dieser Freund meinte als ich ihm dieses Beispiel nannte dass egal in welchem Szenario, sein Recht auf Privatsphäre immer gilt, ich aber stark davon überzeugt bin dass es Ausnahmen in öffentlichen Umgebungen gibt, er hat dann Aussagen von ChatGPT gegen mich genutzt die viel zu verallgemeinert waren und immer wenn man zu sehr ins Detail ging ChatGPT mit "Wenden sie sich an einen Experten" kam.
Es ist aber ziemlich offensichtlich dass ChatGPT so programmiert wurde dass sie nicht durch eigenaussagen ins Risiko durch Anzeigen wegen falschen Informationen geraten können und sie deshalb immer diesen Satz sagen deshalb kam ich auch auf die Idee hier die Frage in den Raum zu werfen deshalb frag ich nochmals:
Könnte derjenige wirklich etwas rechtlich gegen mich machen und wer ist hier im Recht?
Das Ergebnis basiert auf 7 Abstimmungen
4 Antworten
Es könnte ein Problem geben, wenn die Person im Hintergrund nicht mit der Veröffentlichung ihres Lachens einverstanden ist. Und da du keine Genehmigung hast, ihr Bild oder ihre Stimme zu verwenden.
Wenn sie Ton- oder Bildaufnahmen, zum Beispiel mit ihrem Handy, von jemand anderen ohne dessen Zustimmung anfertigen, erfüllt diese Handlung den Straftatbestand des § 201 bzw. § 201a StGB.
Ohne Erlaubnis darfst du im Supermarkt gar nicht filmen! Geschweige denn, das Video veröffentlichen!
Es war nicht direkt im Edeka, es war im gleichen Gebäude aber war ein getrennter Ort an dem Tische und Stühle zum sitzen standen aber geschweige denn sollte ich mich besser ausdrücken
Er war zuerst einverstanden und hat bewusst während dem Dreh des Videos gelacht mit dem Bewusstsein
Wenn das beweisbar ist (Zeugen oder so), dann hat er Pech.
Es heisst "Recht am eigenen Bild" und nicht "Audio".
Lachen ist ja noch nicht mal eine intellektuelle Äußerung und mutmasslich auch akustisch nicht zu identifizieren.