Gilt jeder Vertrag den ich schreibe?

7 Antworten

. Jetzt weiß ich nicht wie ich mir da sicher sein kann

Gar nicht.

Wenn ich einen ausführlichen Vertrag schreiben würde und sie z.b im Gegenzug etwas dafür bekommt und das dann alles niedergeschrieben ist, ist das dann rechtwirkend ?

Ihr könnt aufschreiben, was ihr wollt, Fakt ist: wenn du der Vater des Kindes bist, dann bist du DEM KIND gegenüber zu Unterhalt verpflichtet.

Ich meine es ist ein Vertrag und die sind ja dann eig wirkend oder ?

Nein. Es gibt sogenannte sittenwidrige Verträge und die sind nichtig.

Das Gesetz differenziert nicht zwischen ungewollter, gewollter und nur durch einen Elternteil gewollter Schwangerschaft. Die Figur einer „missbräuchlichen Schwangerschaft" existiert nach deutschem Recht nicht.

Dabei ist zu bedenken, dass auch bei Einsatz von Empfängnisverhütungsmitteln ein vollständiger Schutz vor einer Schwangerschaft niemals besteht.

Da der Kindesunterhalt und der für die Mutter anfallende Betreuungsunterhalt dem Kindeswohl dienen, macht die Art und Weise der Empfängnis auch keinen Unterschied für die Unterhaltsverpflichtung. Aus Sicht des Kindeswohls ist es irrelevant, ob ein oder beide Elternteile die Schwangerschaft wollten.

Rechtliche Möglichkeiten gibt das Gesetz dem Vater zu Lasten des Kindeswohles daher nicht.

Insbesondere wäre eine Vereinbarung über den Verzicht auf den künftigen Kindesunterhalt oder den Unterhalt der Mutter unwirksam (§ 1614 BGB bzw. § 1615l Abs. 3 i.V.m. § 1614 BGB).

Eine Mutter hat, wenn sie den biologischen Vater nicht angibt, kein Recht auf Unterhaltsvorschuss für das Kind vom Jugendamt.

Aber solange sie keine staatlichen Leistungen bezieht, braucht sie auch nicht den Erzeuger zu benennen.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Hallo Tristan,

wie siehst du denn eure Beziehung? Und wie sieht sie eure Beziehung?
Du schreibst von "eine Frau geschwängert". Und zugleich überlegt ihr zusammen, wie so ein Vertrag aussehen kann. Das klingt so kooperativ.

Sie will dich wohl keines falls belasten bzgl. Unterhalt. Könntest du denn zahlen oder müsste sie Unterhaltsvorschuss beantragen? Kommt sie finanziell alleine klar? Eine Möglichkeit ist es schon aus ihrer Sicht. Wenn z.B. auch die Familie hinter ihr steht.
Oder will sie einfach keine Schwierigkeiten haben? Ich kann das nicht so einschätzen.

Das mit dem Vertrag stimmt so, wie dir geschrieben wurde.

Ihr könnt das nur auf Vertrauensbasis so aushandeln, dass sie "Vater unbekannt" angibt.

Wäre das o.k. für dich?
Alles Gute! Lina

So ein Vertrag ist nicht möglich.

Ganz einfach aus dem Grund, da ihr nicht vertraglich das Recht einer dritten Person, nämlich des Kindes, beschneiden dürft.

Die Mutter ist auch verpflichtet, den Vater anzugeben, sonst gibts keinen Ersatzunterhalt vom Amt, wenn der Vater nicht fähig ist, Unterhalt zu zahlen.

Das eine Mutter freiwillig auf dieses Geld verzichtet, ist naiv, und das wird sie auch nicht lange durchhalten.

Mach dich also schon mal mit dem Gedanken vertraut, bald Unterhalt zahlen zu müssen.

Nein, ein solcher Vertrag wäre nichtig!

Tristan267 
Fragesteller
 30.11.2021, 01:39

Und wieso genau ?

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brunhilde45  30.11.2021, 01:43
@Tristan267

weil Du als nachweisbarer Erzeuger des Kindes eine Unterhaltspflicht hast.

Wenn Du nichts vom Verhüten verstehst..dann pass nächstes Mal besser auf, mit WEM Du in die Kiste steigst..sonst hast Du in einigen Jahren 5Kinder mit 5Frauen und viel Ärger;Kosten und am Ende Anwaltsschreiben..oder Jugendamts-Forderungen.

Was für ein Alptraum für Deine exFreundin oder ExAffäre..wenn sie jetzt alleine da steht mit dem Kind, wenn Du Dich dermaßen verantwortungslos rausdrehen willst..Du machst es Dir echt einfach..find ich nicht ok.

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