Gilt eine Dusche auch als Gebetswaschung (Wudu) oder muss man die Wudu extra machen?

6 Antworten

Laut der Hanafitischen Rechtsschule ist keine Niyya (Absicht) für den Wudu nötig. Selbst wenn du in einen sauberen Fluss fällst, hast du Wudu. Wenn du auch noch Wasser in den Mund in die Nase bekommst, hast auch schon Ghusl.

Andere Rechtsschulen sehen die Niyya aber als erforderlich an. Wenn du also ohne Absicht auf Wudu duschst, wäre es nicht als Wudu gültig

Eine Dusche gilt prinzipiell als Hilfsmittel zur körperlichen Reinigung und muss an irgendeinem Wasseranschluss hängen.

Bei Unklarheiten fragen sie ihren Verkäufer oder Sanitärinstallateur.

Hallo

Falls man die Grosse Waschung vollzieht, also duscht, dann nennt man das Ghusl.

Egal ob bei Ghusl oder Wudu(kleine Waschung), die Absicht muss immer da sein. Das bedeutet, falls Du die Absicht hast dich zu waschen, indem Du Ghusl machst, bist Du solange für das Gebet rein, bis Du diese Reinheit brichst. Ein paar Gründe wären auf die Toilette gross / klein machen, pupsen, erbrechen usw...

Also nach Ghusl (grosse Waschung) musst Du kein Wudu (kleine Waschung) mehr machen, um zum Beispiel zu beten.

Gruss

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ahlus Sunnah wal Jamah

Ich glaube, dass es um das "Untertauchen" geht. Das ist der spirituelle Akt.

Du musst die Absicht haben. Beim Duschen macht man normalerweise nicht das „standartmäßige“ Wudu. Sondern Ghusl.