Gilt ein Ausbildungsvertrag auch als Arbeitsvertrag?

5 Antworten

Der Vermieter hat in diesem Fall kein Recht deinen Ausbildungsvertrag oder Arbeitsvertrag einzusehen.

Deine schriftliche Kündigung ist deine einseitige Willensäusserung, die der Vermieter nur zu akzeptieren hat.

Wenn du den Vertrag für die Kündigung und nicht für den Abschluss des Mietvertrages brauchst, geht es ja darum nachzuweisen, dass du jobbedingt umziehen musst. Daher ist es egal, ob es ein Arbeits-oder Ausbildungsvertrag ist.

In dem Fall schon. Du hast ja in dem Sinne nichts anderes. Der Vermieter will nur sehen, ob du irgendwelche festen Einnahmen hast.

Hallo Jenni! :)

Wenn du in der Ausbildung bist, ist dieser natürlich, in diesem Fall, mit einem Arbeitsvertrag gleichzusetzen! :)

Liebe Grüße! :)

Ja, absolut.

Denk dran, nicht das Original zu schicken sondern eine Kopie.