Gilt das Embryonenschutzgesetz (ESchG) auch für Tiere?

2 Antworten

Im Gesetz steht explizit dass es sich um menschliche Zellen handeln muss.

Folglich ist es für alles andere unbeachtlich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB