Gibt es Kostenerstattung bei AOK Hessen für Schweizer Krankenwagen?
Ich wohne in Konstanz an der Grenze mit der Schweiz(Kreuzlingen ist die Nachbarortschaft). Ich hatte vor einem Monat einen (Selbst-)Unfall in Kreuzlingen in einem Ausflug und musste Krankenwagen holen. Da war ein Schweizer Krankenwagen. Der Wagen hat mir nach Klinikum Konstanz(in Deutschland) gebracht und ich wurde dort behandelt. Vor einer Woche habe ich eine Rechnung von dem Transportdienst(fast 1000, - CHF) bekommen, habe die Rechnung bei meiner Krankenkasse(AOK Hessen) eingereicht. Die AOK hat aber abgelehnt die Kosten zu erstatten.
Habe ich dann den Anspruch auf Kostenerstattung in diesem Fall?
4 Antworten
Wenn die AOK ablehnt, dann wird es schon seine Richtigkeit haben. Ruf doch einfach mal an und lass dir das alles erklären. Vielleicht wäre es für dich dann sinnvoll, wenn du eine private Krankenversicherung abschließen würdest. Das könntest du auch über die AOK machen.
Wenn es darum geht, dann kommt es auch darauf an, was deine Krankenkassen für Klauseln im Vertrag hat - und die kennen wir nicht. Bestenfalls rufst du dort an und fragst, wieso die Zahlung nicht übernommen wird. sie werden dir sicherlich die Gründe dafür erklären. Wenn du DIE hast, dann kann man in Hinblick auf deinen Vertrag mit der Kasse eher auf die Frage eingehen, ob das so korrekt ist oder ob sich die Kasse versucht zu drücken und sich ein weiteres Vorgehen lohnen würde.
Gleiche Antwort: Frag doch einfach deine Versicherung - da gibt es doch einen Ansprechpartner. Selbst, wenn du hier die Versicherungsnummer durchgeben würdest, könnte dir niemand genau Auskunft geben - nicht böse gemeint.
Die Auslandsreisekranken ist dafür zuständig, kostet so rd. 10 EUR/Jahr für alle Reisen ins Ausland.
Prüfe einen Regress, wenn Dein Berater Dir so einen wichtigen Baustein verweigert hat.
Nun, mit einem deutschen Rettungsdienst läuft es im Wesentlichen folgendermaßen ab: Notruf, Rettungsdienst kommt und führt die entsprechend erforderliche notfallmedizinische Erstversorgung durch, Transport mit dem Rettungswagen unter medizinisch- fachlicher Betreuung in die nächstgelegene, geeignete weiterbehandelnde Versorgungseinrichtung (Krankenhaus). Dort muss der aufnehmende Arzt dem Rettungsdienst eine "Verordnung einer Krankenbeförderung", die auch als "Transportschein" bezeichnet wird, ausstellen. Damit bescheinigt der Arzt, dass der Transport aus medizinisch- fachlicher Sicht auch wirklich indiziert (erforderlich) gewesen ist, dass ist eine ärztliche Aufgabe, nichtärztliches Rettungsfachpersonal, darf dass aus sozialrechtlicher Sicht nicht selber feststellen und bescheinigen.
In Grenzregionen deutschsprachiger Länder (Deutschland, Österreich und Schweiz), haben die für den Rettungsdienst zuständigen Landesbehörden in aller Regel Abkommen/ Verträge mit der für den Rettungsdienst zuständigen Behörde des jeweils anderen Landes abgeschlossen. Somit kanm grenzüberschreitende Hilfeleistung erfolgen und dass ergibt, sofern ein Fahrzeug aus dem benachbarten Ausland den Einsatzort schneller erreichen kann, natürlich durchaus Sinn für die Patientinnen und Patienten. Ich denke, dass es daran liegt, dass du deiner Krankenkasse lediglich die Rechnung, jedoch keinen notwendigen Transportschein vorlegen konntest und der Transport somit für die Krankenkasse ersteinmal als medizinisch nicht erforderlich anzusehen ist. Kuck, dass du an den Tramsportschein drankommst und diesen bei deiner KK einreichst, dann können sie sich was die Kostenübernahme anbelangt eigentlich auch nicht mehr querstellen, denn jeder gesetzlich versichterte hat Anspruch auf Leistungen des Rettungsdienstes, nur muss man die Erforderlichkeit der Leistung halt nachweisen können.
Mfg
Ich bin normal familienversichert. Müssen die Klauseln dann überall in Deutschland gleich sein?