Gibt es dann überhaupt eine Entschädigung?

6 Antworten

Kommt darauf an, wer welchen Anspruch erworben hat.

Eventuelle Schmerzensgeldforderungen deiner Mutter gehören zur Erbmasse, davon hast du also nichts.

Bleibt der eigene Schadenersatz, den du ggf. einfordern kannst. Aber das ist wiederum auf tatsächlich entstandene Schäden (z.B. Begräbniskosten o.ä.) beschränkt.

Deine Anwältin, die dir abgeraten hat, kennt die Details sicher besser als wir hier.

https://www.rae-gellner.de/blog/beitrag/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=24&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=0e403eaa9040818cec85653bfda489da#:~:text=Hat%20der%20Patient%20nach%20der,die%20Erben%20%C3%BCbergehen.

Fahrlässige Tötung ist KEIN Antragsdelikt. Im Falle einer Anklage ist das öffentliche Interesse hier primär im Vordergrund.

Daher: ja, es wird da weiter gemacht.

Ermittlungsverfahren = Strafrecht

Schmerzensgeld etc. = Zivilrecht

das sind zwei völlig unterschiedliche Rechtszweige

und das mögliche Schmerzensgeld / Schadensersatz gehört nicht (!) zur Erbmasse ... (es geht nämlich um Eure Schmerzen, bzw, der Schaden der Euch entstanden ist)

viel wird das aber nicht sein ... höchstens die Beerdigungskosten etc. da ihr vermutlich erwachsen seid und ein eigenständiges Leben führt

Oh Mann, das tut mir leid. 😞

Wenn es aktuell noch ein Ermittlungsverfahren ist, muss der Ausgang abgewartet werden, ggfls. kommt es zu einer Anklageerhebung. Wenn die Ärztin verurteilt wird, musst du ohnehin zum Anwalt gehen und sie auf Schmerzensgeld verklagen. Der eventuelle Anspruch auf Schmerzensgeld ist nicht Bestandteil des Erbes deiner Mutter, da diese verstorben ist und keine Ansprüche mehr stellen kann.

Fahrlässige Tötung ist ein Straftatbestand.

Finanzielle Entschädigung ist eine zivilrechtliche Sache, das muß in einem separaten Verfahren geklärt werden.

Was das mit dem Erbe zu tun hat, erschließt sich mir nicht.

Jan19878909939 
Fragesteller
 16.04.2022, 07:56

Aber ist es nicht so wenn man das Erbe ausgeschlagen hat das man dann keine Entschädigungszahlung bekommt ?.Ich weiß das nämlich nicht.

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Stellwerk  16.04.2022, 08:06
@Jan19878909939

Du bekommst keine Entschädigung für ein entgangenes Erbe, das sind doch unterschiedliche Sachverhalte.

Lass dich bitte von einem Anwalt beraten. Solche Fragen müssen von Fachleuten geklärt werden.

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Jan19878909939 
Fragesteller
 16.04.2022, 08:14
@Jan19878909939

Ich meinte auch keine Entschädigungszahlung für ein entgangenes Erbe sondern sollte es zu einer Verurteilung der betreffenden Person kommen und sie zu Schmerzensgeld verurteilt werden,ob wir dann trotzdem noch Geld bekommen werden obwohl wir das Erbe ausgeschlagen haben.

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