Ggesetzlicher Betreuer verfahren ,was gilt wenn ich in ein anderes Bundesland ziehe?
Hallo ich habe ein gesetzliches Betreuungsverfahren und bin bei der Stufe das der Richter mit mir noch ein Gespräch führen wird und zu einer Entscheidung kommt. Darf ich während des Prozesses umziehen und wird das Verfahren eingestellt wenn ich in einem anderen Bundesland angemeldet bin?
Herzlichen. Dank
3 Antworten
Unfassbar wie viel Quatsch geschrieben wird. Ich bin selbst hauptberuflicher Betreuer und durch Zufall auf diesen Artikel gestoßen.
Selbstverständlich darf man als betreute Person umziehen. Selbst wenn ein Betreuer bestellt ist, darf die betreute Person umziehen, wohin sie will. Es gibt dahingehend keinerlei Einschränkung der persönlichen Freiheit.
Natürlich macht es keinen Sinn, am Wohnort des Betreuers zu wohnen- sondern anders herum. Zieht eine betreute Person um, wird das Verfahren an das neue zuständige Amtsgericht abgegeben und es ist ein anderer Betreuer zu bestellen, es sei denn, die betreute Person wünscht ausdrücklich, weiterhin durch den alten Betreuer betreut zu werden. Das ist gängige Praxis.
Es sei denn, der Betreuer hat den Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“. Aber selbst dann muss der Betreuer dies nicht umsetzen und hat stets den Willen des Betroffenen in seiner Entscheidung zu berücksichtigen! Zieht eine betreute Person auf eigene Faust um, kann er/ sie ja schlecht gezwungen werden, am alten Wohnort zu bleiben.
ich denke, solange noch kein Beschluss ergangen ist bist du ,noch "frei "
und kannst gehen,wohin du möchtest.
Ich würde, wenn möglich , einfach keine neue Meldeanschrift hinterlassen.
Selbst mit Beschluss ist man noch „frei“! Die betreute Person darf in allen Aufgabenkreisen weiterhin selbst und ohne Betreuer entscheiden. Es sei denn, im Aufgabenkreis Vermögenssorge wird ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet. Dann sind alle geschlossenen Verträge mit finanzieller Verpflichtung nichtig, bis der Betreuer zustimmt und können durch den Betreuer „rückgängig“ gemacht werden. Ein Einwilligungsvorbehalt ist aber selten, es braucht eine eindeutige Empfehlung eines unabhängigen Sachverständigen. Meistens liegt eine entsprechende psychische Erkrankung vor, durch welche der Betroffene dauerhaft oder phasenweise die Tragweite finanzieller Entscheidungen nicht einschätzen kann.
Ich denke ,Du hast nur Nachteile,wenn Du Deine Meldeadresse nicht angeben würdest.Das ist zwar nur eine Ordnungswidrigkeit nach dem Meldegesetz....ich rate Dir dennoch davon ab.
Wenn Du Dich selbst unterhalten kannst,der Betreuer den Wohnort ggf.gegen Deinen Willen nicht zurückverlegen würde,kannst Du noch die Chance nutzen umzuziehen.
Ich persönlich würde versuchen,ggf.das Gespräch aus persönlichen Gründen vorzuverlegen und wenn das nicht möglich ist,mit dem Umzug warten.
Je nach Situation ,könnte das ansonsten sehr stressig und frustrierend für Dich werden.
Je nach Betreuungspunkten und Gründen,könnte es notwendig sein am Ort oder im Kreis des Betreuers zu wohnen.
Ein Hauptamtlicher Betreuer würde das Amt nicht antreten oder die Verlegung des Wohnsitzes des Betreuten beantragen,bzw.auch durchsetzen.
Mit einem ehrenamtlichen Betreuer kann man leichter Absprachen treffen.