Unfassbar wie viel Quatsch geschrieben wird. Ich bin selbst hauptberuflicher Betreuer und durch Zufall auf diesen Artikel gestoßen.
Selbstverständlich darf man als betreute Person umziehen. Selbst wenn ein Betreuer bestellt ist, darf die betreute Person umziehen, wohin sie will. Es gibt dahingehend keinerlei Einschränkung der persönlichen Freiheit.
Natürlich macht es keinen Sinn, am Wohnort des Betreuers zu wohnen- sondern anders herum. Zieht eine betreute Person um, wird das Verfahren an das neue zuständige Amtsgericht abgegeben und es ist ein anderer Betreuer zu bestellen, es sei denn, die betreute Person wünscht ausdrücklich, weiterhin durch den alten Betreuer betreut zu werden. Das ist gängige Praxis.
Es sei denn, der Betreuer hat den Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“. Aber selbst dann muss der Betreuer dies nicht umsetzen und hat stets den Willen des Betroffenen in seiner Entscheidung zu berücksichtigen! Zieht eine betreute Person auf eigene Faust um, kann er/ sie ja schlecht gezwungen werden, am alten Wohnort zu bleiben.