Gewerbeummeldung erforderlich bei temporären Umzug?
Hallo an alle,
bei mir besteht das Interesse eine Kleingewerbe zu gründen, mit dem ich nebenberuflich etwas dazuverdienen kann. Es handelt sich eher Social Media Marketing, was man ortsunabhängig erledigen kann. Nun habe ich aber mitbekommen, dass ich in Rahmen meines Hauptberufes in ein Projekt in einer anderen Stadt beordert worden bin, und ich für zwei Jahre in eine andere Stadt leben muss. Ich würde meine bisherige Wohnung noch behalten und mir in der neuen Stadt eine Zweitwohnung mieten. Falls ich jetzt ein Kleingewerbe anmelden würde, müsste ich dann wieder eine Gewerbeummeldung durchführen, sobald ich umgezogen bin, auch wenn ich die alte Standort noch zur Verfügung habe?
Vielen Dank im Voraus.
1 Antwort
Das Gewerbe ist dort anzumelden, wo du es ausübst. Deine Meldeanschrift hat damit nichts zu tun.
Wenn du sagst, dein Büro / Betriebssitz ist und bleibt an deiner jetzigen Adresse, dann ist das so. Dann muss du nichts ummelden. Ist aber sichergestellt, dass dich deine Geschäftspost auch immer zeitnah erreicht?