Gewerbeschein für einmaliges Kellnern als Schüler benötigt?
Hallo zusammen,
letzte Woche hab ich durch eine Bekannte von dem Angebot erfahren, am Wochenende sich über eine Agentur durch Kellner etwas dazu zuverdienen (13,50€ pro Stunde, 9h arbeiten). Ich habe mit dem Agentur-Chef telefoniert, weitere Informationen erhalten und dann zugesagt. Er meinte, die Abrechnung macht er dann über einen Gewerbeschein, den ich mir noch holen müsse. Da ich noch Schüler bin , von einem Gewerbeschein noch nie gehört hatte aber das mein erster Job überhaupt war, dachte ich erstmal, das sei üblich.
Auf der Veranstaltung hab ich dann auch mit Leuten von anderen Eventagenturen gesprochen, und die werden alle nicht über einen Gewerbeschein bezahlt, sondern "normal". Ich habe nicht vor, nocheinmal für die Agentur zu arbeiten, da ich jetzt bald mit der Schule fertig bin und mein FSJ beginne.
Lohnt es sich also für mich, einen Gewerbeschein für den einmaligen Job zu beantragen? Das kostet ja auch etwas, und ein Gewerbeschein kann anscheinend auch später arbeitstechnische Nachteile mit sich bringen. Zumal ich gelesen habe, dass das eher dann Scheinselbstständigkeit sei und somit illegal. Oder soll ich den Gewerbschein beantragen, das Event abrechnen und dann den Schein wieder abmelden?
Hilfe wäre echt toll!
freundliche Grüße, Janek
3 Antworten
13,50€ pro Stunde, 9h arbeiten
Das ist keine selbständige Tätigkeit, sondern man ist als Arbeitnehmer beschäftigt.
Es gibt auch selbständige Kellner - aber das ist heutzutage die Ausnahme.
Als Selbständiger muß man auch ein unternehmerisches Risiko tragen, ist nicht weisungsgebunden, kann man seine Tätigkeitszeiten und -orte weitgehend frei bestimmen, kann Tätigkeiten ablehnen und darf nicht in den organisatorischen Ablauf eines Unternehmens eingebunden sein.
- Der selbständige Kellner kauft z. B. ein Kontingent an Biermarken und handelt auch ggf. damit und man wird nicht nach Stunden bezahlt. Es kann also passieren, daß man auf den Biermarken sitzen bleibt, wenn man nicht genügend kellnert.
Da hier ein Stundenlohn sowie eine tägliche Arbeitszeit angeboten wird, handelt es sich ganz klar um eine Arbeitnehmertätigkeit.
Wenn mit Gewerbeschein gekellnert wird, werden Sozialversicherungsbeiträge umgangen - das ist u. U. sogar eine Straftat.
Um ganz sicher zu gehen, kann eine Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung durchgeführt werden - wird das unterlassen, wird i. d. R. von einer vorsätzlichen Straftat ausgegangen.
Fazit
Laß´die Finger davon...
Das mit dem Gewerbeschein ist merkwürdig und sieht wirklich nach Scheinselbständigkeit aus. Denn Du arbeitest vermutlich in dieser Zeit nur für eine Gaststätte, Bar, etc. Ausserdem wirst Du ja keinen Job einfach ablehnen können. Hinzu kommt, dass Du mit Gewerbeschein selbstständig bist und damit selbst für evtl. entstehende Steuer - und Sozialabgaben aufkommen musst. Die Agentur ist da fein raus und macht es sich sehr einfach, wenn es nicht sogar gesetzeswidrig ist.
Nach meiner Erfahrung - ich habe 40 Jahre bei einer Krankenkasse gearbeitet - spricht aus dem, was Du geschrieben hast, für mich eher die Empfehlung, das abzulehnen und Dir was zu suchen, wo Du keinen Gewerbeschein benötigst.
Mit dem Verdacht der Scheinselbständigkeit liegst du richtig. Für eine einmalige tätigkeit brauchst du aber kein Gewerbe anmelden.