Gewerbeanmeldung als Handwerker ohne Meisterbrief?

4 Antworten

Es wird seine Gründe haben, weshalb 2020 für ganze 12 Gewerke die Meisterpflicht wieder eingeführt wurde!

Du schreibst:

Das Gewerbeamt möchte einen Meisterbrief dafür sehen wenn ich lediglich mal weiße Farbe anstreichen möchte.

Das siehst du falsch. Das Gewerbeamt möchte sicherstellen, dass der ausführende Betrieb, über kompetentes Sach- und Fachwissen verfügt, um den/die Auftraggeber nicht einer gesundheitlichen Gefährdung auszusetzen.

wenn ich lediglich mal weiße Farbe anstreichen möchte.

Genau darum geht es. Solche Aussagen wirst du von einem Maler niemals hören. Und warum nicht? Weil er sie nicht gelernt hat.

Eine Wand mit weißer Farbe anstreichen. Was glaubst du, wie viele weiße Farben es im Handel gibt? Meinst du, die wären alle geeignet?

Es geht hier nicht nur um optische Gründe. Mit etwas Übung kann auch ein Heimwerker durchaus gute Renovierungsergebnisse erzielen.

Als Unternehmer musst du allerdings auch über Produktkenntnisse verfügen, sowie die gesetzlichen Bestimmungen kennen.

  • VOB Teil C, ATV DIN 18363 (Maler- und Lackierarbeiten)
  • VOB Teil C, ATV DIN 18366 (Tapezierarbeiten)

Du schreibst:

Ich biete Trockenbauarbeiten an.....

Dann solltest du dich auch mit den Technischen Merkblättern und Richtlinien auskennen.

BFS*-Merkblätter

Nr. 12 Verarbeitung und Oberflächenbehandlung von Gipskartonplatten (gesamt)

Teil 1 - Verarbeitung von Gipskartonplatten

Teil 2 - Oberflächenbehandlung von Gipsplatten

Bundesverband der Gipsindustrie

Merkblatt Nr. 2 "Verspachtelung von Gipsplatten, Oberflächenvergütung im Trockenbau (Q1 - Q4)"

IVD**

Merkblatt Nr. 16 Anschlussfugen im Trockenbau, Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen

*Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e.V.

**Industrieverband Dichtstoffe eV.

Um nur mal einige wenige, von zahlreichen Bestimmungen zu nennen.

Für dich privat kannst du machen und anstreichen, was du willst.

Kennst du den Unterschied zwischen Dienstleistungsvertrag und einem Werkvertrag? Fällt mir gerade so ein. Denn auch solche Dinge spielen eine Rolle.

Als Verbraucher darf sich der Auftraggeber darauf verlassen, für sein Geld auch eine professionelle Leistung zu erhalten.

Das Gewerbeamt hat auch nicht von dir verlangt, dass du persönlich einen Meisterbrief haben musst.

Du brauchst z.B. nur einen Meister für das Gewerk einzustellen, welches du ausführen willst und das Gewerbeamt ist zufrieden.

Du schreibst:

Meine Frage ist wie kann ich das bei der Anmeldung gut formulieren damit ich zugelassen werde?

Es geht nicht darum dem dem Gewerbeamt Honig ums Mail zu schmieren und als Sympathie-Bonus die Gewerbeanmeldung zu erhalten.

Du musst deine Eignung zum Ausführen des Gewerks nachweisen. Du das kannst du eben nicht. Langjährige Berufserfahrung als Geselle hast du ebenfalls nicht.

Wenn ein Handwerk zu erlernen, anspruchslos einfach wäre, müsste die Ausbildung nicht ganze 3 Jahre dauern.

Du möchtest neben Trockenbau und Malerarbeiten auch Möbelmontage anbieten. Dafür gibt es z.B. keine Meisterpflicht.

Und wer schließt nach der Küchenmontage, den E-Herd und die Wasserleitungen an? Das machst du natürlich auch selbst.

Damit bist du dann auch Elektriker und Installateur.

Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen:

Es geht nicht darum, dass jemand ohne Meisterbrief, unfähig ist, solche Arbeiten auszuführen. Es gibt auch Leute, die den Motor ihres Autos komplett zerlegen, wieder zusammen bauen und die Kiste fährt.

Trotzdem würden sie keine Gewerbeanmeldung für den Betrieb einer KFZ-Werkstatt bekommen.

Wer seinen Lappen wegen Alkohol oder anderer Vergehen abgeben muss, hat deshalb in der Regel nicht das Autofahren verlehrt. Aus Privatgrundstücken darf er fahren, solange er will. Bevor er wieder im Straßenverkehr unterwegs sein darf, muss er sein Eignung nachweisen (MPU). Oder er beschäftigt einen Fahrer, so wie den einen Meister.

Du musst mal über solche Aussagen nachdenken:

Ich habe ja nicht vor Marmor Techniken oder irgendwelche speziellen teuren Tapeten oder dergleichen an zu bringen sondern lediglich nur eine Weißung bestimmter Flächen mit an zu bieten damit meine Kunden sich nicht extra für eine Wand einen Maler bestellen müssen.

Weil du Techniken der Wandgestaltung, sowie die Tapezierung hochwertiger Tapeten nicht beherrscht soll sich dein Auftraggeber, nach Möglichkeit mit einem Stall-Anstrich zufrieden geben.

Die Ausgaben für den Maler steckst du doch lieber selber ein.

Welches Berufsausbildung hast du denn überhaupt gemacht? Ich kann mir nicht vorstellen, dass du über längere Zeit eine handwerkliche Tätigkeit ausgeübt hast.

Du machst den Fehler, den viele mache. Du unterschätzt die Anforderungen, die an einen professionellen Handwerker gestellt werden.

Trockenbau ist einfach. Wände anstreichen sowieso und Laminat verlegen kann auch jeder.

Wer auf einer Betriebsfeier ein paar Biere gezapft hat, glaubt auch ein erfolgreicher Gastronom sein zu können. Das ist das Gleiche in Grün.

Du schreibst:

wenn jemand damit Erfahrung hat bitte melden. DANKE

Bitte. Gemeldet habe ich mich - aber bringt dich das weiter? Ich denke nicht.

Meine persönliche Meinung ist:

Du hast dich mit dem Thema Existenzgründung noch nicht wirklich auseinander gesetzt. Häufig wird angenommen, dass sich die persönliche Situation verbessert, wenn man sein eigener Chef ist und nicht mehr machen muss, was von einem verlangen.

Für die allermeisten erfüllen sich ihre Erwartungen allerdings nicht. Und das hat nicht mal was mit der fehlender Berufserfahrung zu tun, sondern mangelt es in der Regel auch an unternehmerischen Fähigleiten. Entschlossenheit, Durchsetzungsvermögen, Ausdauer, Disziplin, gehören auf jeden Fall dazu.

Absichtserklärungen sind einfacher zu bewerkstelligen, als ein ordentlicher Businessplan.

Ich bin sicher, du kennst auch deine Zahlen nicht. Du weißt weder wie viele Mitbewerber du hast, noch wie viele Kunden du mindestens brauchst, um kostendeckend arbeiten zu können.

Manchmal reicht schon ein Wechsel der Perspektive und eine andere Sichtweise zu erhalten.

Anstatt dir Gedanken zu machen, wie du durch Tricks und Täuschung irgendwie durchmogeln kannst, könntest du dir überlegen, ob und welche Alternativen du hast.

Hausmeistertätigkeiten unterliegen z.B. nicht der Meisterpflicht. Wenn du als Hausmeister im Zuge der Instandhaltung hin und wieder den Pinsel schwingst, ist das etwas anderes, als wenn du Malerarbeiten gewerbsmäßig betreibst. Eine Gewerbeanmeldung im Bereich Holz- & Bautenschutz, würde ebenfalls funktionieren.

Auf jeden Fall solltest du solche Behauptungen besser vermeiden.

Ich weis zum Beispiel das man als Gebäudereiniger oder Glasreiniger oder Gesellenbrief die Formulierung ´´Fenster Putzen nach Hausfrauenart´´ eintragen kann um eine Genehmigung zu erhalten.

Woher hast du dieses Wissen?

Ich kenne Forelle nach Müllerin Art

Fenster putzen nach "Hausfrauenart" wäre trotzdem keine Lösung für dich. Du bist nämlich keine Hausfrau. Nicht mal ein Hausmann - sondern ein Unternehmer, im rechtlichen Sinne.

  • Wandanstriche nach Picasso Art?
  • Möbelmontage nach IKEA Art?
  • Trockenbau nach LEGO Art?

Kann das logisch sein?

.Wiedereinführung der Meisterpflicht in 12 Gewerken

Am 14. Februar 2020 ist das „Vierte Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung (HwO)“ in Kraft getreten. Demnach ist die Meisterpflicht für zwölf Gewerke der Anlage B1 HwO wieder eingeführt worden. Das Gesetz ist im Dezember 2019 von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden.

Wiedereinführung der Meisterpflicht für folgende Gewerke:
  1. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
  2. Betonstein- und Terrazzohersteller
  3. Estrichleger
  4. Behälter- und Apparatebauer
  5. Parkettleger
  6. Rollladen- und Sonnenschutztechniker
  7. Drechsler und Holzspielzeugmacher
  8. Böttcher
  9. Glasveredler
  10. Schilder- und Lichtreklamehersteller
  11. Raumausstatter
  12. Orgel- und Harmoniumbauer

https://www.hwk-luebeck.de/betriebsfuehrung/handwerksrolle/rueckvermeisterung.html?no_cache=1

die Formulierung ´´Fenster Putzen nach Hausfrauenart´´

Finde ich kreativ und lustig.

Wie kann ich das aber als Handwerker formulieren damit ich den Meisterbrief umgehen kann. Ich habe ja nicht vor (...) sondern lediglich nur eine Weißung bestimmter Flächen mit an zu bieten damit meine Kunden sich nicht extra für eine Wand einen Maler bestellen müssen.

Genau das ist leider der Knackpunkt. Trockenbau ist zwar nicht mehr in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt, dennoch sind Malerarbeiten ausdrücklich nicht unter den Aufgaben eines Trockenbauers zu finden.

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Berufsbilder/trockenbaumonteur.html

Die Problematik könnte sich möglicherweise ergeben, wenn Dich eine Malerfirma auf einer Baustelle (mit mehreren Gewerken) sieht und Dich bei der HWK anschwärzt. Oder das Finanzamt stutzig wird, weil Du Farben einkaufst und abrechnest.

Du müsstest zumindest das Anstreichen auf Privatbaustellen begrenzen und den Einkauf der Farbe dem Privatkunden überlassen. Dann würde lediglich die Zeit hierfür in Rechnung gestellt. Eine rechtliche Grauzone, da wohl kein Maler die privat organisierte und qualitativ minderwertige Plörre aus dem Baumarkt gerne nutzen wollen würde.

Oder Du argumetierst folgendermaßen: In der Tätigkeitsbeschreibung steht ja auch:

bereiten den Untergrund zur weiteren Verarbeitung vor

Was das konkret bedeutet, wird ja nicht näher ausgeführt. Insofern...
Jemand aus meiner Familie hat auch Malerarbeiten zum Trockenbau gemacht und es hat letztlich weder die HWK noch das FA interessiert. Also formulierst Du bei der Anmeldung wahrheitsgemäß und genau, dass Du bei Wänden den Untergrund zur weiteren Verarbeitung vorbereitest ;-)

Und was Malerfirmen angeht, könntest Du ja, sobald Du einen sicheren Stand hast, sogar bei Malerfirmen anfragen, ob Du von denen als Subunternehmer noch kleine Aufträge abstauben kannst. Oft drücken die sich nämlich um Kleckerkram und wollen nur große Aufträge.

Ich hoffe Du hast damit keinen Erfolg, denn es ist anderen gegenüber unfäir, den Staat, die Wirtschaft und Menschen so zu betrügen.

Alle müssen sich abmühen und den Meister bezahlen.

Was glaubst Du denn, wie viel Freunde Du Dir damit machst?
Da kann schnell mal jemand unerwartet vor Deiner Tür stehen, den Du nicht eingeladen hast.

https://www.jh-profishop.de/profi-guide/meisterpflicht/

K12345r  16.06.2023, 11:20

also ich finde dass das was du da geschrieben hast zu viel war du hättest das auch sachlich ausdrücken können da wär bei der Person ja wahrscheinlich mehr verständnis da gewessen

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FrageRunde59125  16.06.2023, 11:22
@K12345r

Ich verstehe Dein Deutsch nicht. Kannst Du nochmal halbwegs korrekte Sätze formulieren, so mit Punkt und Komma, wenn es geht?

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In bestimmten Berufen gibt es nach wie vor den Meisterzwang, da darf man sich ohne Meisterbrief nicht selbständig machen bzw. diese Leistungen anbieten, in anderen Berufen genügt dafür auch ein Gesellenbrief, manche Berufsfelder sind unterdessen auch vollständig freigegeben.