Gewerbe eröffnen als Arbeitnehmer?

4 Antworten

Erst mal musst du gar nichts verändern, wenn dein AG mit der Gewerbegründung einverstanden ist. In der Gewerbeanzeige kannst du auch Nebenerwerb ankreuzen, denn die Frage ist, ob das Gewerbe von Anfang an dein Haupterwerb sein soll? Bei dir soll das doch erst später der Fall sein. Ändern musst du dann auch nichts, weil diese Frage rein statistische Gründe hat.

Wenn deine Einkünfte später die des Jobs übersteigen, kannst du mit deiner KV reden, ob du dort etwas mehr zahlst oder wechselst. Du musst nichts überstürzen.

Wenn dein Chef damit einverstanden ist und du deine Arbeit nach wie vor in deinem Job erledigst, kannst du ein Gewerbe anmelden.

Hatte das damals auch so gemacht. Mit meinem Chef gesprochen und der war damit einverstanden. Während ich als Angestellter arbeitete, baute ich mir mein Geschäft nebenbei auf ( Dienstleistungen).

Nach ca.2 Jahren verliess ich dann die Firma in der ich einen sehr gut bezahlten Job hatte mit frei verfügbarem Firmenwagen und 25 jähriger Betriebszugehörigkeit.

Heute, nach 20 Jahren seit Gründung meiner Firma bin ich voll zufrieden mit dieser Entscheidung. Das doppelte Arbeitspensum wurde mir eines Tages zuviel und ich musste eine Entscheidung für mich treffen.

wiki9910 
Fragesteller
 17.12.2020, 18:16

Mega!!!erstmal gratulation zu deiner entscheidung und zu deinem tollen Erfolg...genau so diese richtung habe ich es vor, danke für deine Antwort :-)

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Nein, du musst deinen Job nicht kündigen. Wenn du mit deinem Gewerbe mehr Verdienst als in deinem Angestelltenverhältnis wirst du dich dann privat oder freiwillig gesetzlich versichern müssen.

muss ich quasi meine KV privat abschliessen ?

Ja!

Woher ich das weiß:Recherche