Geteilte Gaszähler in einer Mietwohnung?
Hallo liebe Mitglieder!
Eine (weitere) Frage bezüglich der Berechnung von Nebenkosten in einem 2-Parteien-Haus.
Soweit ich weiß, wird in diesem Haus nur ein Gaszähler verwendet (gehe davon aus, dass das mit Strom und Wasser genau so ist, da es damals eine Einfamilienwohnung war).
Ist sowas überhaupt zulässig und wenn ja, wie wird die gefürchtete Nachzahlung dadurch berechnet?
Ist man gezwungen, dass das ganze 50:50 geteilt wird, selbst wenn die andere Familie einen höheren Verbrauch hatte?
Danke und beste Grüße!
3 Antworten
Hallo,
kann gut sein, dass Wärmemengenzähler und Wasserzähler eingebaut sind, oder eine Erfassung pro Kopf oder Quadratmeter erfolgt.
Eine Erfassung des Verbrauchs durch separate Gaszähler wäre nur bei ebenfalls separaten Wärmeerzeugern (Heizkesseln) interessant.
Grüße
Wenn pro Kopf abgerechnet werden soll, MUSS das im Mietvertrag stehen; ansonsten nach Quadratmeter.
Wenn nicht jede Wohnung über entsprechende Zähler für den Verbrauch verfügt werden die Kosten, wenn vertraglich nicht anders vereinbart, nach Wohnfläche umgelegt.
Für Heizkosten ist das, bis auf eine Ausnahme, aber unzulässig.