Geschlecht ändern ohne geschlechtsumwandlung?
Hallo ich will wissen ob man eine Geschlechtsumwandlung machen muss um das andere Geschlecht auf dem Pass stehen zu haben gibt es da irgendwas im Gesetzbuch? ein betsimmtes Gesetz?
2 Antworten
Die amtliche Änderung des Geschlechtseintrags und/oder des Vornamens für trans* Personen wird in Deutschland aktuell über das Transsexuellengesetz (TSG) geregelt.
Das TSG sah in der Vergangenheit vor, dass eine Person operiert bzw. zeugungsunfähig sein muss, um diese Änderung machen zu können. Das ist heutzutage nicht mehr der Fall, du wirst aber vielleicht noch mal darüber stolpern, dass das irgendwo im Internet steht, das ist nicht aktuell.
Derzeit muss man einen Antrag an sein Amtsgericht stellen. Im Zuge dessen werden zwei psychologische Gutachter beauftragt, die feststellen sollen, dass
(1) der innere Wunsch einem anderen Geschlecht anzugehören seit mindestens 3 Jahren besteht und
(2) sich voraussichtlich nicht mehr ändern wird
ob man schon medizinische Maßnahmen hat machen lassen, in Therapie ist oder ähnliches hat keine Auswirkungen mehr darauf. Der medizinische und der rechtliche Weg sind in diesem Sinne getrennt
Eine GESCHLECHTSANGLEICHUNG ist dazu nicht nötig. Lediglich ein Gutachten.
Ja, kenne mich bei euch da nicht so aus. Bei uns ist zum Glück keines nötig. Aber danke für die Ergänzung.
Beim TSG mindestens zwei Gutachten.