Geschlecht ändern ohne geschlechtsumwandlung?

2 Antworten

Die amtliche Änderung des Geschlechtseintrags und/oder des Vornamens für trans* Personen wird in Deutschland aktuell über das Transsexuellengesetz (TSG) geregelt.

Das TSG sah in der Vergangenheit vor, dass eine Person operiert bzw. zeugungsunfähig sein muss, um diese Änderung machen zu können. Das ist heutzutage nicht mehr der Fall, du wirst aber vielleicht noch mal darüber stolpern, dass das irgendwo im Internet steht, das ist nicht aktuell.

Derzeit muss man einen Antrag an sein Amtsgericht stellen. Im Zuge dessen werden zwei psychologische Gutachter beauftragt, die feststellen sollen, dass

(1) der innere Wunsch einem anderen Geschlecht anzugehören seit mindestens 3 Jahren besteht und

(2) sich voraussichtlich nicht mehr ändern wird

ob man schon medizinische Maßnahmen hat machen lassen, in Therapie ist oder ähnliches hat keine Auswirkungen mehr darauf. Der medizinische und der rechtliche Weg sind in diesem Sinne getrennt

Eine GESCHLECHTSANGLEICHUNG ist dazu nicht nötig. Lediglich ein Gutachten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bin selbst Trans und bi und beschäftige mich damit.

KarlKlammer  31.10.2021, 19:14

Beim TSG mindestens zwei Gutachten.

emyness  31.10.2021, 23:25
@KarlKlammer

Ja, kenne mich bei euch da nicht so aus. Bei uns ist zum Glück keines nötig. Aber danke für die Ergänzung.