Geschenk vom Ex-Freund zurückgeben müssen?

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§ 530
Widerruf der Schenkung

(1) Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht.

(2) Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.

Kommt ganz drauf an, ob du ihm fremdgegangen bist. Geschenke können wegen Untreue oder grobem Undank zurückgefordert werden. Sonst gilt: geschenkt ist geschenkt. Du solltest allerdings den Anstand haben, ihm teure Geschenke wie eine Wii zurückzugeben.

Geschenkt ist geschenkt gilt nicht so ohne weiteres. Da gibt es eine Festlegung des Wertes. Google mal in welcher Geld-Höhe Geschenke zurückverlangt werden dürfen. So ein Spinner...

Ich seh es so (und die Rechtsprechung vermutlich auch)

Geschenkt ist Geschenkt,

Dein ExFreund hat Dir die WII unentgeltlich zur dauerhaften Nutzung überlassen und damit den Besitz daran aufgegeben. Das ist Fakt und daran ist nicht zu rütteln. Auch wenn er den Kassenbon noch hat.. er müsste nachweisen, dass Du diese gestohlen hast, was ihm aber  nicht gelingen wird.

Auch mit Anwalt dürfte er da wenig Chancen haben. Man kann nicht bei Beendigung von Beziehungen wahllos Geschenke zurückfordern. Wir haben das mit Schwiegermutter (und ihrem Advokaten) auch schon durchexerziert, die uns für undankbar hält. Aber da geht gar nichts, nicht mal bei größeren Geschenken als eine Wii. Gruß, q.