Gesamtschule | Knapp am FOR-Q vorbei
Bin in der 10 Klasse einer Gesamtschule in NRW. Jetzt habe ich Panik, da mein Zeugnis gerade jetzt nicht gut aussieht. Das wird bestimmt kein FOR-Q Zeugnis, obwohl ich Abi machen wollte. Die Anmeldung zur Oberstufe macht man ja mit dem Halbjahreszeugnis, so habe ich noch nicht einmal die Möglichkeit das im zweiten Halbjahr wieder zurecht zu biegen.
Wenn ich nur ein FOR bekomme, könnte ich die zehn freiwillig ohne weiteres wiederholen?
Was ist, wenn ich am ende des zweiten Halbjahres ein FOR-Q bekomme, mich mit meinem FOR Halbjahreszeugnis damals aber natürlich nicht anmelden konnte?
Wäre ein Berufskolleg die bessere Wahl, statt zu wiederholen?
2 Antworten
Es zählt ausschliesslich das Abschlusszeugnis von Klasse 10 ! Es ist also noch nicht alles verloren. Die genauen Regeln für FOR-Q findest im Link unter unter §41 Abs. 4 für Gesamtschulen in NRW. Wenn Du es noch erreichst, kannst Du dich immer noch anmelden !
Es ist richtig, gem. §23 hast Du sogar das Recht, die Klasse 10 bei Nichterreichen des Q-Vermerks freiwillig zu wiederholen. Du solltest das dann ggf. aber schriftlich und nachweisbar bei Deiner Schule beantragen, wenn Du ganz sicher gehen willst.
Es besteht in NRW auch noch die Möglichkeit den Q-Vermerk an einer Einjährigen Berufsfachschule (nicht Zweijährige Höhere Berufsfachschule !!) bei entsprechenden Leistungen nachzuholen.
Sonst kommst Du in NRW noch zum Abitur über einen dreijährigen Ausbildungsgang an einem Berufskolleg welcher eine schulische Berufsausbildung mit der Fachhochschulreife verbindet. Nur mit FHR + Berufsausbildung kannst Du in NRW nämlich die FOS 13 besuchen, die zum Vollabitur führt. Über die Fachoberschule z.B. geht das nicht.
Freut mich. Ich helfe allen Real- und Gesamtschülern gerne weiter. War selbst Realschüler !
Viel Glück
erstmal wäre wichtig zu wissen: welches Bundesland und welcher Zweig auf der Gesamtschule! In Hessen wie folgt: für weiterführende Schule bewirbt man sich mit dem Zeugnis aus dem 10er Halbjahr, es gibt strenge Notengrenzen. Allerdings wenn man eine gute 4 hat, man aber eine 3 braucht darfst du nicht auf die weiterführende Schule, allerdings (sollten die Klassen nicht schon überfüllt sein) wirst du auf Bewehrung genommen, mit der Bedingung, dass das Abschlusszeugnis den entsprechenden Noten entspricht.
Übrigens: Sollte man im Halbjahr den Schnitt haben und im Abschlusszeugnis nicht, wirst du wieder entfernt
Vielen Dank! Das hilft mir sehr weiter.