Gerücht online bekannt machen- ist das strafbar?

6 Antworten

Hab mal Gegoogelt und folgendes gefunden : Strafbar ist erst die Verbreitung wissentlich unwahrer Behauptungen ( Verleumdung ) oder unwissentlich falscher Aussagen ( üble Nachrede ) mit dem Ziel, den Ruf des Opfers zu beschädigen.

Woher ich das weiß:Recherche
verreisterNutzer  04.01.2023, 23:56

Okay, das hilft schon weiter.

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healey  05.01.2023, 00:05
@verreisterNutzer

üble Nachrede bis zu einem Jahr Knast oder Geldstrafe, Verleumdung 2 - 5 Jahre Knast oder Gedstrafe. Solange niemand was heraus bekommt passiert nichts.

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Ich kenne die Rechtslage in Deutschland nicht. Aber ich gehe davon aus, dass die Weiterverbreitung von Gerüchten über eine bestimmte Person ebenfalls strafbar ist.

Ich kenn mich nicht 100% aus aber mit dem wort "sehr wahrscheinlich" oder "angeblich" kann man sich im normalfall schon schützen. Es ist halt dann die frage wie gut dein Anwalt ist und wie gut der andere ist. Es sind viele Faktoren dabei wie zb der entstandene Schaden, wenn kein schaden besteht wie zb wenn man sagt "Die Mutter von XY ist eine H**e" wird es eine beleidigung sein, aber deswegen wird man nicht gekündigt. Wenn es aber ist "XY f***t Kinder" könnte das anders aussehen. Kommt auf die auswirkungen an. Könnte Beleidigung/Rufmord sein

verreisterNutzer  04.01.2023, 23:54

Das Letztere könnte eher passen. Es hat nichts mit Kindern und Sexualstraftaten zu tun, aber Auswirkungen könnte dieses spezifische Gerücht schon haben.

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Basta945  04.01.2023, 23:56
@verreisterNutzer

Dann würde ich sagen das es im falle eines Prozesses auf den Anwalt ankommt der den Begriff "angeblich" wahr werden lässt.

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ist nicht strafbar, eben weil es nur angeblich ist.